Nachtrag: 15.03.2021
Sitzung: 15.03.2021 BV4/0004/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0567/2021
Beschluss
Die Grünfläche, die auf der ehemaligen „Gleisharfe" entstanden ist, wird zur Nutzung durch die jetzigen Nutzerinnen und Nutzer bzw. Bewohnerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung vorbehalten. Auf diese Weise wird der Bestand der „Osterinsel" als alternative Wohnform gesichert. Im Bebauungsplan Nr. 6345 9/04 wird eine Sonderbaufläche „Alternatives Wohnen" ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.