Nachtrag: 15.03.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. den Betriebsausschuss, dem Finanzausschuss und dem Rechnungsprüfungs-ausschuss über die Ergebnisse der eingeleiteten Sonderprüfung, insbesondere bezüglich des Einsatzes von Finanzdienstleistenden bei den Kölner Bühnen, bis zum nächsten Sitzungslauf zeitnah zu berichten. Die Sonderprüfung sollte auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Risikoerkennungssystemen und Compliance Strukturen beinhalten.

 

Sofern sich aus der Sonderprüfung grundlegende Ergebnisse bezüglich der Organisationsform der Eigenbetriebe ergeben, sind risikomindernde Maßnahmen vorzuschlagen. Dies können auch organisatorische Anpassungen sein.

 

  1. zu prüfen, ob eine vollständige oder teilweise Übernahme von Grundsätzen der Kapitalanlagerichtlinien der Kernverwaltung auf die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen übertragen werden kann. Oberste Priorität muss dabei die Risiko- und Bonitätsbeurteilung der Finanzdienstleistenden haben. Dies ist in den jeweiligen Betriebsausschüssen zu beraten, der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss sind unmittelbar hierüber zu informieren. Die jeweiligen Betriebsleitungen prüfen zudem die aktuellen Anlagestrategien und leiten ggf. die Beendigung der Geschäftsbeziehungen zu risikobehafteten Finanzdienstleistenden ein.

 

  1. das aktuelle Anlageportfolio der Eigenbetriebe unverzüglich anhand der aktuellen Anlagerichtlinie der Kernverwaltung zu überprüfen und den o.g. Gremien über Auffälligkeiten zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt