Beschluss:
Der Rat beschließt
den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz
1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.