Der Rat
beschließt den Erlass der 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der
Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung.
Der
Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und
der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.