Sitzung: 19.04.2021 LA/0055/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die
Ausschreibungskriterien für ein förmliches Interessenbekundungsverfahren zur
Vergabe eines Erbbaurechtes zur Sanierung bzw. Ausbau und Unterhaltung des
Petershofes.
Darüber
hinaus beauftragt er die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Workshop zur
Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen.
Grundstück: Lövenicher
Weg 9-11/ Belvederestraße 17 (Petershof)
in
Köln-Müngersdorf (siehe Anlage 1+2)
Gemarkung
Müngersdorf, Flur 77, Flurstücke Nrn. 723 und 724
Größe: 6.549 m²
Erbbauzins: 86.850,--
Euro pro Jahr (entspricht 1,5 % des Verkehrswertes in Höhe von
5.790.000,-- EUR, Wertermittlung vom 14.12.2020)
Laufzeit: 50 Jahre
mit
einer möglichen Verlängerungsoption
Besondere
Bedingungen: Im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle Bewerber*innen Gelegenheit, ihr
Interesse darzulegen.
Grundlage
hierfür ist, dass der/die Erwerber*in die Voraussetzungen und Maßgaben der v.g.
im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung favorisierten Variante einhält und die
dort festgeschriebene Nutzung, soweit sie planungsrechtlich umgesetzt werden
kann, gewährleistet.
Der favorisierte
Vorschlag aus der Bürger*innenbeteiligung (Konzept 1 Schwerpunkt Wohnen, gem.
Anlage 3) sieht eine überwiegende Wohn- und Privatnutzung vor. Dementsprechend
gibt es verschiedene Kombinationsmöglichkeiten.
Teile des
Erdgeschosses des Weißen Hauses und des daran angrenzenden Gebäudeteils eignen
sich aufgrund der guten Zugänglichkeit und der präsenten Lage im Hof z.B. für
eine barrierefreie Wohnnutzung. Ergänzend würde sich eine Nutzung durch ein
Mehrgenerationen-Wohnprojekt sowie eine Baugruppe ergeben.
Weiterhin ist die
Errichtung einer vierzügigen Kita vorzusehen.
In den ehemaligen
Stallungen können kleinere Büroeinheiten oder ein Co-Working Bereich sowie im
Bereich der Scheune und der Schmiede publikumsbezogene Nutzungen wie ein
Hofladen und ein Begegnungsraum eingerichtet werden. Multifunktionale Flächen
sind im Dachgeschoss bzw. der Scheune ebenfalls möglich.
Das in der Anlage
3 konkret beschriebene Konzept wird dem Angebot an die Interessierten
beigefügt.
Es sind mindestens
30 % der für eine Wohnnutzung vorgesehenen Bruttogeschossfläche im Rahmen des
geförderten Mietwohnungsbaus zu vermieten.
Die Mietobergrenze
für die Kindertageseinrichtung ist einzuhalten.
Die weiterhin von
dem Bewerber/ der Bewerberin einkalkulierten Miethöhen sind im Rahmen der
Bewerbung anzugeben.
Die
Interessierten werden aufgefordert, ihr Konzept darzustellen und zu erklären,
ob und ggfls. wie eine Kooperation mit dem Bürgerverein möglich ist. Ferner
sind weitere Partner*innen für die Bewirtschaftung anzugeben sowie ein
schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen.
Die
Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch Dienstbarkeit gesichert.
Ferner
wird der/die Erbbauberechtigte verpflichtet, die notwendigen Sanierungsarbeiten
unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben innerhalb von 3 Jahren ab
Erbbaurechtsvertragsbeurkundung durchzuführen und das gesamte Erbbaugrundstück
im ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Zustand zu halten sowie die hierzu
erforderlichen Instandsetzungen und Erneuerungen vorzunehmen.
Der/Die
Erbbauberechtigte sichert die Umsetzung des der Vergabe zu Grunde liegenden
Gesamtkonzeptes zu; Abweichungen sind nur aus besonderem Grund und nach
Zustimmung der Erbbaurechtgeberin zulässig.
Unbeachtlich
einer vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe steht der Erbbaurechtgeberin im
Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen ein uneingeschränktes
Rücktrittsrecht zu.
Erbbaurechtnehmer*in: Wird noch bestimmt
Zweck: Sicherstellung
der Sanierung und Erhalt des Denkmals Petershof sowie Sicherung des Standortes
als soziale/gemeinnützig genutzte Einrichtung.
Ferner
beauftragt der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung auf dieser Grundlage einen
Workshop zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen. Die im
Liegenschaftsausschuss vertretenen Fraktionen werden gebeten hierzu jeweils
eine Vertretung zu entsenden, die dann eine Reihenfolge der eingegangenen
Bewerbungen festlegen.
Hieraus lässt sich folgende Bewertungsmatrix
ableiten, die bei einer Einschätzung der jeweiligen Bewerbungen eine
Beurteilungsgrundlage bilden soll.
Umsetzung der Vorgaben der Ideenschmiede
Bewertung des Konzeptes zur Nutzung 50
Punkte
Kooperation mit dem Bürgerverein 10
Punkte
Bewirtschaftungskonzept ggfls.
mit Partner*in/sozialem*sozialer Träger*in
eingereicht 20 Punkte
Schlüssiges Finanzierungskonzept eingereicht 20 Punkte
Auf
dieser Grundlage werden dann die konkreten Grundstücksverhandlungen
abgeschlossen und dem Rat anschließend zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.