Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Ausschreibungskriterien für ein förmliches Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe eines Erbbaurechtes zur Sanierung bzw. Ausbau und Unterhaltung des Petershofes.

Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Workshop zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen.

Grundstück:                            Lövenicher Weg 9-11/ Belvederestraße 17 (Petershof)

in Köln-Müngersdorf (siehe Anlage 1+2)

Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstücke Nrn. 723 und 724

Größe:                                     6.549 m²

Erbbauzins:                             86.850,-- Euro pro Jahr (entspricht 1,5 % des Verkehrswertes in Höhe von 5.790.000,-- EUR, Wertermittlung vom 14.12.2020)

 

Laufzeit:                                  50 Jahre

mit einer möglichen Verlängerungsoption

Besondere

Bedingungen:                          Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle Bewerber*innen Gelegenheit, ihr Interesse darzulegen.

Grundlage hierfür ist, dass der/die Erwerber*in die Voraussetzungen und Maßgaben der v.g. im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung favorisierten Variante einhält und die dort festgeschriebene Nutzung, soweit sie planungsrechtlich umgesetzt werden kann, gewährleistet.

Der favorisierte Vorschlag aus der Bürger*innenbeteiligung (Konzept 1 Schwerpunkt Wohnen, gem. Anlage 3) sieht eine überwiegende Wohn- und Privatnutzung vor. Dementsprechend gibt es verschiedene Kombinationsmöglichkeiten.

Teile des Erdgeschosses des Weißen Hauses und des daran angrenzenden Gebäudeteils eignen sich aufgrund der guten Zugänglichkeit und der präsenten Lage im Hof z.B. für eine barrierefreie Wohnnutzung. Ergänzend würde sich eine Nutzung durch ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt sowie eine Baugruppe ergeben.

Weiterhin ist die Errichtung einer vierzügigen Kita vorzusehen.

In den ehemaligen Stallungen können kleinere Büroeinheiten oder ein Co-Working Bereich sowie im Bereich der Scheune und der Schmiede publikumsbezogene Nutzungen wie ein Hofladen und ein Begegnungsraum eingerichtet werden. Multifunktionale Flächen sind im Dachgeschoss bzw. der Scheune ebenfalls möglich.

Das in der Anlage 3 konkret beschriebene Konzept wird dem Angebot an die Interessierten beigefügt.

Es sind mindestens 30 % der für eine Wohnnutzung vorgesehenen Bruttogeschossfläche im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus zu vermieten.

Die Mietobergrenze für die Kindertageseinrichtung ist einzuhalten.

Die weiterhin von dem Bewerber/ der Bewerberin einkalkulierten Miethöhen sind im Rahmen der Bewerbung anzugeben.

Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Konzept darzustellen und zu erklären, ob und ggfls. wie eine Kooperation mit dem Bürgerverein möglich ist. Ferner sind weitere Partner*innen für die Bewirtschaftung anzugeben sowie ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen.

Die Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch Dienstbarkeit gesichert.

Ferner wird der/die Erbbauberechtigte verpflichtet, die notwendigen Sanierungsarbeiten unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben innerhalb von 3 Jahren ab Erbbaurechtsvertragsbeurkundung durchzuführen und das gesamte Erbbaugrundstück im ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Zustand zu halten sowie die hierzu erforderlichen Instandsetzungen und Erneuerungen vorzunehmen.

Der/Die Erbbauberechtigte sichert die Umsetzung des der Vergabe zu Grunde liegenden Gesamtkonzeptes zu; Abweichungen sind nur aus besonderem Grund und nach Zustimmung der Erbbaurechtgeberin zulässig.

Unbeachtlich einer vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe steht der Erbbaurechtgeberin im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht zu.

Erbbaurechtnehmer*in:          Wird noch bestimmt

Zweck:                                    Sicherstellung der Sanierung und Erhalt des Denkmals Petershof sowie Sicherung des Standortes als soziale/gemeinnützig genutzte Einrichtung.

Ferner beauftragt der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Workshop zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen. Die im Liegenschaftsausschuss vertretenen Fraktionen werden gebeten hierzu jeweils eine Vertretung zu entsenden, die dann eine Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen festlegen.

Hieraus lässt sich folgende Bewertungsmatrix ableiten, die bei einer Einschätzung der jeweiligen Bewerbungen eine Beurteilungsgrundlage bilden soll.

Umsetzung der Vorgaben der Ideenschmiede

Bewertung des Konzeptes zur Nutzung                                             50 Punkte

Kooperation mit dem Bürgerverein                                                    10 Punkte

Bewirtschaftungskonzept ggfls.

mit Partner*in/sozialem*sozialer Träger*in eingereicht                      20 Punkte

Schlüssiges Finanzierungskonzept eingereicht                                  20 Punkte

Auf dieser Grundlage werden dann die konkreten Grundstücksverhandlungen abgeschlossen und dem Rat anschließend zur Entscheidung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.