III. Abstimmung über die so geänderte Vorlage

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      das Plangebiet gemäß dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.01.2016 entlang des Straßenverlaufs Brüsseler Straße, Bismarckstraße und Moltkestraße zu teilen und das westliche Teilgebiet gemäß der Anlage 1 bis zur Bahnanlage getrennt fortzuführen und zunächst ruhen zu lassen;

2.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße, nordöstliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 104, Bismarckstraße 38 und 27, östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 16, nördliche Grenze der Grundstücke Antwerpener Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter Straße, Brabanter Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brabanter Straße 3, westliche Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 13 bis 45 und Brüsseler Straße 54, östliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, östliche und südliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 49, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67 sowie östliche und südliche Grenze des Grundstücks Moltkestraße 56 in Köln-Neustadt/Nord—Arbeitstitel: (Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.1;

3.      Die Verwaltung wird beauftragt,

               I.        folgende Änderungen, nach rechtlicher Prüfung, in den Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 einzuarbeiten:

    1. Antwerpener Straße beiderseits als WB 2 zu beplanen
    2. Beiderseitige Planung des Brüsseler Platzes auf WB2.
    3. Moltkestr. (östliche Seite) statt WA1 als WB2 zu beplanen.
    4. Brüsseler Straße inklusive Nr. 78 und 78a beiderseits als WB2 zu beplanen.
    5. Brabanter Str. (westliche Seite Höfe Nr. 3 – 11) statt WB1 als WB2 beplanen.
    6. In 1.3 b) der textlichen Festsetzung „die der Versorgung des Gebietes dienenden“ ersatzlos streichen.
    7. In 1.7 b) der textlichen Festsetzung einfügen „- Musikgaststätten“.
    8. In 1.8 a) der textlichen Festsetzung einfügen „- Musikgaststätten“

              II.        die aufgrund der in I. genannten Änderungen erforderliche Offenlage des Bebauungsplans, nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, zu planen und für diesen Sommer zu terminieren.

            III.        die Beschlussvorlage Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord (0314/2021) nach erfolgter Offenlage und Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs schnellstmöglich (in diesem Jahr) dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., FDP, AfD sowie von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.