III. Abstimmung über die so geänderte
Vorlage
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. das Plangebiet gemäß dem Aufstellungsbeschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 28.01.2016 entlang des Straßenverlaufs
Brüsseler Straße, Bismarckstraße und Moltkestraße zu teilen und das westliche
Teilgebiet gemäß der Anlage 1 bis zur Bahnanlage getrennt fortzuführen und
zunächst ruhen zu lassen;
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen
Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße, nordöstliche Grenze der
Grundstücke Brüsseler Straße 104, Bismarckstraße 38 und 27, östliche Grenze des
Grundstücks Antwerpener Straße 16, nördliche Grenze der Grundstücke Antwerpener
Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener
Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter Straße, Brabanter
Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brabanter Straße 3,
westliche Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7, südliche Grenze der
Grundstücke Lütticher Straße 13 bis 45 und Brüsseler Straße 54, östliche Grenze
der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, östliche und südliche Grenze des
Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche Grenze des Grundstücks
Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 49,
südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67 sowie östliche und
südliche Grenze des Grundstücks Moltkestraße 56 in
Köln-Neustadt/Nord—Arbeitstitel: (Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.1;
3. Die Verwaltung wird
beauftragt,
I.
folgende Änderungen, nach rechtlicher Prüfung, in den
Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 einzuarbeiten:
- Antwerpener Straße beiderseits als WB
2 zu beplanen
- Beiderseitige Planung des Brüsseler
Platzes auf WB2.
- Moltkestr. (östliche Seite) statt WA1
als WB2 zu beplanen.
- Brüsseler Straße inklusive Nr. 78 und
78a beiderseits als WB2 zu beplanen.
- Brabanter Str. (westliche Seite Höfe
Nr. 3 – 11) statt WB1 als WB2 beplanen.
- In 1.3 b) der textlichen Festsetzung
„die der Versorgung des Gebietes dienenden“ ersatzlos streichen.
- In 1.7 b) der textlichen Festsetzung
einfügen „- Musikgaststätten“.
- In 1.8 a) der
textlichen Festsetzung einfügen „- Musikgaststätten“
II.
die aufgrund der in I. genannten Änderungen erforderliche Offenlage des
Bebauungsplans, nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, zu planen und für diesen
Sommer zu terminieren.
III. die Beschlussvorlage Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord (0314/2021) nach erfolgter Offenlage und Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs schnellstmöglich (in diesem Jahr) dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., FDP, AfD sowie von RM Wortmann
(Freie Wähler Köln) zugestimmt.