Beschluss:

1.)    Der Rat beschließt die Fortschreibung des erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Ratsbeschluss 14.02.2019, Vorlage-Nr. 3789/2018) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“.

2.)   Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio. € (Brutto) sind im städtischen Doppelhaushalt 2020/21 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt und führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen.

Der darüber hinaus entstehende Finanzbedarf wird in den Haushaltsjahren nach 2024 in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.)    Der Rat beauftragt die Verwaltung

a.    mit der Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden

b.    die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren

c.  mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.