Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 06.05.2021
(Anlage 9):

1)  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto

2)  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023 entsprechend berücksichtigt.

3)  Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:   

Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.