Beschluss in der
Fassung des Verkehrsausschusses vom 06.05.2021
(Anlage 9):
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem
Abbruch und Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der
Baumaßnahme (Planungs- und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. €
brutto
2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr
2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem.
§ 85 GO NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023
(7 Mio. € in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und
Wasserbau bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Die Deckung der
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel
und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für
Baumaßnahmen. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen
Kassenmittel werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022
und 2023 entsprechend berücksichtigt.
3)
Bevor der Bau beginnen
kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue bauzeitliche Führung des Fuß- und
Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neue Führung für den
Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige und
sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf
größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des
Radverkehrs aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der FDP-Fraktion
zugestimmt.