Nachtrag: 20.04.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die Initiative des Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Vorbereitung eines Antrags auf erneuten Satzungserlass und beschließt im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, in Höhe von 11.000,- €, um den Verein in der Konzeptionsphase zu unterstützen. Die Deckung der Mehraufwendungen wird im Teilergebnisplan durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung Die Linke zugestimmt.