Nachtrag: 20.04.2021
Sitzung: 03.05.2021 FA/0004/2021
Zusatz: Sammelumdruck vom 16.04.2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3185/2020
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln
in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2019 sowie den
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2018 bis 31.08.2019 mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30.06.2020 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG für die Bühnen der Stadt
Köln fest.
2.
Im
Wirtschaftsjahr 2018/19 haben die Bühnen einen Jahresverlust in Höhe von 4.883.661,94 € erwirtschaftet, von dem
nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 888.569,32 €
(ergibt sich aus dem Verlustvortrag vom 31.8.2018 in Höhe von 249.455,85 €
unter Einschluss der zusätzlichen Gewinnanteile von 605.822,46 € gemäß
Ratsbeschlusses 1770/2019 vom 26.03.2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses
31.08.2017 und von 532.202,71 € gemäß Ratsbeschlusses 3915/2019 vom 14.05.2020
zur Feststellung des Jahresabschlusses 31.08.2018) zum 31.08.2019 ein
Bilanzverlust von 3.995.092,62 € verbleibt. Dieser soll um eine weitere
anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage (1.316.021,92 €) zum
Ausgleich des Sanierungsverlustes 2018/19 sowie durch eine anteilige Auflösung
der zweckgebundenen Gewinnrücklage für das Interim in Höhe des Fehlbetrages von
651.918,55 € vermindert und wie folgt verwendet werden:
vorläufiger Bilanzverlust 31.08.2019 |
- 3.995.092,62 € |
||
Auflösung zweckgebundene Rücklage Sanierung |
1.316.021,92 € |
||
Auflösung zweckgebundene Rücklage Interim |
|
|
651.918,55 € |
Vortrag auf neue Rechnung |
-2.027.152,05 € |
3.
Damit
stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes
Kapital |
50.000,00 € |
|||
Gewinnrücklagen
(zweckgebunden) |
||||
Spielbetrieb |
0,00 € |
|||
Interim |
622.081,35 € |
|||
Sanierung |
7.181.507,27 € |
|||
7.803.588,62 € |
||||
Verlustvortrag |
-2.027.152,05 € |
|||
Eigenkapital
31.08.2019 |
5.826.436,57 € |
|||
4.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5.
Dem
Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt