Nachtrag: 23.04.2021

Zusatz: -zugesetzt-

Beschluss: geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

 

  1. Die Erschließung alternativer Spielstätten wird ausgeweitet.

Gemäß Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur vom 27.10.2020 , TOP 5 a, werden, wie bereits beschlossen, in das Konzept auch weitere Freiflächen aufgenommen, die "kostenlos, bzw. bezahlbar sind..., die vor allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, bildender Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance geben," , kleinere Veranstaltungen durchzuführen zu können--"  Dazu gehört die Möglichkeit der temporären Bespielung kleiner Plätze etc. auch mit  kleinen performativen Formaten.

Diese Orte gilt es weiterhin zu identifizieren und eine "Bespielung" ohne hohen Bürokratieaufwand zu ermöglichen. In Punkt 5c des Beschlusses vom 27.10.2020  wurde die Verwaltung bereits dazu aufgefordert, " in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Ämtern das Erproben und die Reflexion von neuen Konzepten, bzw. Outdoor-Veranstaltungen und Szenefestivals"  zu entwickeln und zu unterstützen. Dazu gehört die Ermöglichung temporärer Nutzungen von Plätzen, Parkplätzen, Märkten, Plätzen am Rheinufer, des Offenbachplatzes und der Freifläche vor dem Depot.

 

  1. Die Verwaltung wird eine Taskforce aller beteiligten Ämter bilden zur unbürokratischen Ermöglichung von Kultur auf den Plätzen dieser Stadt.

Das Kulturamt berichtet dem Ausschuss über die jeweiligen Sachstände.

 

  1. Zu Kategorie 2: Die Ausführungen werden ergänzt:

Es werden ebenfalls die Flächen aufgeführt, für die Anträge gestellt wurden, bzw. die für Antragstellende interessant sein könnten. Die entsprechenden Sachstände werden benannt. Auch hier gilt es mittels einer Bündelung aller beteiligter Ämter lösungsorientiert  rasche Genehmigungen zu ermöglichen - die Höhe der Zuschüsse sind nach den anfallenden Kosten und Bedarfen zu ermitteln.

 

  1. Zu Kategorie 3:

Es wird dargelegt, ob die vorgestellte  Bühne Teil des "Sommer Köln" sein oder zusätzlich zu den Planungen von Sommer Köln errichtet wird. Ebenso wird ausgeführt, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer diese Bühne unter welchen Voraussetzungen nutzen kann, d.h. nach welchen Kriterien  ggf. eine Auswahl unter den Bewerber*innen erfolgt.

 

  1. In Anlage 2 Förderbedingungen werden Spielstätten ab einer Publikumskapazität von 300 Personen genannt. Diese Zahl ist angesichts der zu erwartenden Coronaauflagen bei Öffnung als Kriterium ungeeignet und wird als Mindestzahl gestrichen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit Übernahme des Änderungsantrages von der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt einstimmig beschlossen.