Nachtrag: 23.04.2021
Sitzung: 27.04.2021 KuK/0003/2021
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1217/2021
Beschluss:
- Die Erschließung alternativer
Spielstätten wird ausgeweitet.
Gemäß Beschluss des Ausschusses Kunst und
Kultur vom 27.10.2020 , TOP 5 a, werden, wie bereits beschlossen, in das
Konzept auch weitere Freiflächen aufgenommen, die "kostenlos, bzw.
bezahlbar sind..., die vor allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, bildender
Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance geben," , kleinere Veranstaltungen
durchzuführen zu können--" Dazu
gehört die Möglichkeit der temporären Bespielung kleiner Plätze etc. auch
mit kleinen performativen Formaten.
Diese Orte gilt es weiterhin zu
identifizieren und eine "Bespielung" ohne hohen Bürokratieaufwand zu
ermöglichen. In Punkt 5c des Beschlusses vom 27.10.2020 wurde die Verwaltung bereits dazu
aufgefordert, " in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Ämtern das
Erproben und die Reflexion von neuen Konzepten, bzw. Outdoor-Veranstaltungen
und Szenefestivals" zu entwickeln
und zu unterstützen. Dazu gehört die Ermöglichung temporärer Nutzungen von
Plätzen, Parkplätzen, Märkten, Plätzen am Rheinufer, des Offenbachplatzes und
der Freifläche vor dem Depot.
- Die Verwaltung wird eine Taskforce
aller beteiligten Ämter bilden zur unbürokratischen Ermöglichung von
Kultur auf den Plätzen dieser Stadt.
Das Kulturamt berichtet dem Ausschuss über
die jeweiligen Sachstände.
- Zu Kategorie 2: Die Ausführungen werden
ergänzt:
Es werden ebenfalls die Flächen aufgeführt,
für die Anträge gestellt wurden, bzw. die für Antragstellende interessant sein
könnten. Die entsprechenden Sachstände werden benannt. Auch hier gilt es
mittels einer Bündelung aller beteiligter Ämter lösungsorientiert rasche Genehmigungen zu ermöglichen - die
Höhe der Zuschüsse sind nach den anfallenden Kosten und Bedarfen zu ermitteln.
- Zu Kategorie 3:
Es wird dargelegt, ob die vorgestellte Bühne Teil des "Sommer Köln" sein
oder zusätzlich zu den Planungen von Sommer Köln errichtet wird. Ebenso wird
ausgeführt, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer diese Bühne unter
welchen Voraussetzungen nutzen kann, d.h. nach welchen Kriterien ggf. eine Auswahl unter den Bewerber*innen
erfolgt.
- In Anlage 2 Förderbedingungen werden
Spielstätten ab einer Publikumskapazität von 300 Personen genannt. Diese
Zahl ist angesichts der zu erwartenden Coronaauflagen bei Öffnung als
Kriterium ungeeignet und wird als Mindestzahl gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mit
Übernahme des Änderungsantrages von der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen, CDU und Volt einstimmig
beschlossen.