Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, neben den bereits vorhandenen privaten Spenden, die bereitgestellten Fördermittel bei Bund und Land, abzurufen.
- Die Verwaltung soll mit einem Zeitplan darstellen, wie eine Restaurierung schnellstmöglich erfolgen kann.
- Die Deckung soll über Mittel, die im Rahmen der Verwendung der Kulturförderabgabe im Teilplan 0416, Teilplanzeile 15 im Haushaltsplan 2020/2021 zugesetzt wurden, erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.