Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, neben den bereits vorhandenen privaten Spenden, die bereitgestellten Fördermittel bei Bund und Land, abzurufen.

 

  1. Die Verwaltung soll mit einem Zeitplan darstellen, wie eine Restaurierung schnellstmöglich erfolgen kann.

 

  1. Die Deckung soll über Mittel, die im Rahmen der Verwendung der Kulturförderabgabe im Teilplan 0416, Teilplanzeile 15 im Haushaltsplan 2020/2021 zugesetzt wurden, erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.