Der
Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 „Schematische Darstellung der
Rahmenbedingungen“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage
5a und Anlage 5b) zu berücksichtigen;
2.
beschließt die Eckdaten zur Durchführung des
anonymen zweiphasigen Einladungswettbewerbs
3.
benennt folgende stimmberechtigte
Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer für das Preisgericht sowie deren
Vertreterinnen und Vertreter zum Wettbewerbsverfahren
Stadtentwicklungsausschuss (stimmberechtigte PreisrichterInnen) |
Bezirksvertretung Mülheim (stellvertretende PreisrichterInnen) |
1. |
1. |
2. |
2. |
3. |
3. |
4. |
4. |
5. |
5. |
6. |
6. |
4. verzichtet auf erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung und der Wirtschaftsausschuss ohne Einschränkungen zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. - zugestimmt