Nachtrag: 03.05.2021
Sitzung: 06.05.2021 Rat/0007/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0022/2021
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage:
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in
der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der
Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu
erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor
Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen
Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2.
Der Rat beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019
und 2020 für das Haushaltsjahr 2021
im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten
Teilansätze „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe
von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für
Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu
einem Gesamtbudget (700.000 Euro
in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms
„Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und
empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner
beschließt der Rat, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung,
Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro
dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.
Der Teilansatz in Höhe von
50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgerämter und der
Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“
3. In Anlage 1
Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzählung der
Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“
aufgeführt, dann folgen die weiteren Punkte.
4. Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2
Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
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Anmerkung:
RM Cremer hat nach der
Abstimmung zu Protokoll gegeben, dass sich die AfD-Fraktion enthalten wollte.