II.    Abstimmung über die so geänderte Vorlage:

Beschluss:

1.     Der Rat

nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.

Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

2.    Der Rat beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze  „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.

Ferner beschließt der Rat, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.  

Der Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgerämter und der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“

3.     In Anlage 1 Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzählung der Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“ aufgeführt, dann folgen die weiteren Punkte.

4.     Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2 Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

RM Cremer hat nach der Abstimmung zu Protokoll gegeben, dass sich die AfD-Fraktion enthalten wollte.