Nachtrag: 06.05.2021
Sitzung: 06.05.2021 Rat/0007/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1602/2021
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass wegen des weiter
eingeschränkten Pandemiebetriebs in der Kindertagespflege und in den
Kindertageseinrichtungen bzw. wegen des Betreuungsverbotes mit
bedarfsorientierter Notbetreuung im Mai und Juni auf die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege und in den
Kindertageseinrichtungen sowie bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen
angemeldeten Kindern zusätzlich auf das Essensgeld verzichtet wird.
Für die Monate Mai und Juni
2021 wird jeweils der volle Monatsbeitrag erlassen.
Das Land hat geäußert, dass
von dort die Hälfte der Kosten übernommen wird. Soweit das Land darüber hinaus
Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge erstattet,
muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.