Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler bestellt gem. § 36
Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NRW, § 38 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 1
der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für
die Wahlperiode 2020-2025 Frau Corinna Hübner zu einer weiteren
Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.