1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu beschließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt.

2.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

3.    Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich.

 

Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung:

1.    Ein wichtiges Kriterium des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) soll sein, dass durch die beabsichtigten Zuordnungen und Ge- und Verbote motorisierte Individualverkehre nicht erzeugt, sondern möglichst vermeidbar gemacht werden. Die Erreichbarkeit für zu Fuß gehende und Radfahrende soll gefördert werden.

2.    Kleinflächiger Einzelhandel soll durch das EHZK nicht behindert werden.

3.    In dem EHZK sollen alle möglichen Wege gegangen werden, um Spielhallen und andere Glücksspielstätten zu verhindern.

4.    Im Stadtteil Bilderstöckchen soll es möglich werden, einen Vollsortimenter anzusiedeln. Etwaige Einschränkungen aufgrund seiner örtlichen Lage werden aufgehoben.

5.    Die Kriterien für Wochenmärkte sollen vom Ermöglichungsgedanken geprägt sein. Für den Stadtteil Bilderstöckchen soll die Einrichtung eines Wochenmarktes aktiv gefördert werden.

6.    Die gewaltigen, durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen und Verwerfungen im Einzelhandel, sowohl für die verbleibende Zeit während der Pandemie als auch diejenige nach der Pandemie, werden im EHZK berücksichtigt.

7.    Die Bezirksvertretung sieht die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch das EHZK nicht „positiv“, sondern „neutral“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von Frau Wicharz einstimmig beschlossen.