1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion):

Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

 

2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /Vergabe/ Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehenden Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen.

 

  1. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit bestehen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK entsprechende Vorlagen vorbereiten wird.

 

  1. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzelnen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Einwohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen.

 

  1. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten Ladestationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwicklungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer solchen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.