Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.     Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zum Busangebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) im Kölner Westen aus. Die Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt.

 

Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.

 

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 20.400 Euro für 2021, 940.000 Euro für 2022, 1,543 Mio. Euro für 2023, 1,46 Mio. Euro für 2024 sowie 1,36 Mio. Euro für 2025 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.

Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2022-2026 prognostiziert.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen