Beschluss:
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz
2 GO NW in Verbindung mit § 1O der
Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat spricht
sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zum
Busangebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) im Kölner Westen aus. Die
Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt.
Die
planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung
erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht
durchführen lassen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz
nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der
zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 20.400 Euro für 2021, 940.000
Euro für 2022, 1,543 Mio. Euro für
2023, 1,46 Mio. Euro für 2024
sowie 1,36 Mio. Euro für 2025 ff wird aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen,
was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.
Der
Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert
und damit auf die Jahre 2022-2026 prognostiziert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen