Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1.
Quartal 2022 ein Konzept zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen, wie die
Kalker Hauptstraße (B55) zwischen Kapellenstraße und Kalk-Mülheimer-Straße vom
Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze durch bauliche Maßnahmen, wie
z.B. Fahrbahnverengung, Einbahnstraßenregelungen oder ähnliches weitestgehend
befreit werden und die B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Straße)
verlagert werden kann. Die Ergebnisse sollen in ein angepasstes Verkehrskonzept
Kalk einfließen.
Hierbei ist zu berücksichtigen,
a) dass
für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge die Befahrung möglich bleiben
muss.
b) dass
der Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten für den Einzelhandel gewährleistet
bleiben muss.
c) dass
Anwohnende der Stichstraßen (Wiersbergstraße, Hollweghstraße, Neuerburgstraße,
Sieversstraße, Josephskirchstraße, Breuerstraße, Steprathstraße) ihre Wohnungen
auch mit dem PKW erreichen können. Dies kann zum Beispiel durch eine
alternative aber temporeduzierte Verkehrsführung über Parallelstraßen zur
Kalker Hauptstraße erfolgen, die aber nicht als durchgehende Ausweichstrecke
gestaltet werden darf.
d) dass
Anwohnenden der Kalker Hauptstraße ein alternatives Parkangebot für PKW im
Luftlinienabstand von 600m angeboten wird (zum Beispiel über Quartiersgaragen).
2.
Die Verwaltung soll vorschlagen, wie eine
solche weitest gehende Befreiung der Kalker Hauptstraße auch schrittweise, zum
Beispiel durch Einbahnstraßenregelungen (Teilung der B55 auf zwei Straßen
analog zur Aachener Straße / Richard-Wagner Straße L1111), eingeführt werden
kann.
Hierbei sind auch eine Fahrradstraße und eine Shared-Space-Lösung zu prüfen.
3.
Die Verwaltung prüft, wie die Kalker
Hauptstraße nach § 2 Abs. 4 FStrG als Bundesstraße herabgestuft werden kann, da
die überregionale Verkehrsbedeutung durch die inzwischen gebaute parallele B55a
übernommen wurde.
4.
Die freiwerdenden Verkehrsflächen sollen dafür
genutzt werden, Verbesserungen für die Verkehrstragenden des Umweltverbundes
(Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu erzielen und um die Aufenthaltsqualität in
der Kalker Hauptstraße zu verbessern (z.B. durch mehr Grün und Bänke).
5.
Eine niederschwellige Beteiligung durch
Bürger*innen, Anlieger*innen, Bürgerverein und Interessengemeinschaften ist
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Winkler (AfD) zugestimmt.