Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Quartal 2022 ein Konzept zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen, wie die Kalker Hauptstraße (B55) zwischen Kapellenstraße und Kalk-Mülheimer-Straße vom Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Fahrbahnverengung, Einbahnstraßenregelungen oder ähnliches weitestgehend befreit werden und die B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Straße) verlagert werden kann. Die Ergebnisse sollen in ein angepasstes Verkehrskonzept Kalk einfließen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen,

 

a)    dass für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge die Befahrung möglich bleiben muss.

b)    dass der Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten für den Einzelhandel gewährleistet bleiben muss.

c)    dass Anwohnende der Stichstraßen (Wiersbergstraße, Hollweghstraße, Neuerburgstraße, Sieversstraße, Josephskirchstraße, Breuerstraße, Steprathstraße) ihre Wohnungen auch mit dem PKW erreichen können. Dies kann zum Beispiel durch eine alternative aber temporeduzierte Verkehrsführung über Parallelstraßen zur Kalker Hauptstraße erfolgen, die aber nicht als durchgehende Ausweichstrecke gestaltet werden darf.

d)    dass Anwohnenden der Kalker Hauptstraße ein alternatives Parkangebot für PKW im Luftlinienabstand von 600m angeboten wird (zum Beispiel über Quartiersgaragen).

 

2.    Die Verwaltung soll vorschlagen, wie eine solche weitest gehende Befreiung der Kalker Hauptstraße auch schrittweise, zum Beispiel durch Einbahnstraßenregelungen (Teilung der B55 auf zwei Straßen analog zur Aachener Straße / Richard-Wagner Straße L1111), eingeführt werden kann.
Hierbei sind auch eine Fahrradstraße und eine Shared-Space-Lösung zu prüfen.

 

3.    Die Verwaltung prüft, wie die Kalker Hauptstraße nach § 2 Abs. 4 FStrG als Bundesstraße herabgestuft werden kann, da die überregionale Verkehrsbedeutung durch die inzwischen gebaute parallele B55a übernommen wurde.

 

4.    Die freiwerdenden Verkehrsflächen sollen dafür genutzt werden, Verbesserungen für die Verkehrstragenden des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu erzielen und um die Aufenthaltsqualität in der Kalker Hauptstraße zu verbessern (z.B. durch mehr Grün und Bänke).

 

5.    Eine niederschwellige Beteiligung durch Bürger*innen, Anlieger*innen, Bürgerverein und Interessengemeinschaften ist sicherzustellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Winkler (AfD) zugestimmt.