Beschluss über den
Änderungsantrag:
- Der Beschlusspunkt d) wird aus der vorliegenden Beschlussvorlage gestrichen.
Die Verwaltung gebeten, den befassten Gremien eine gesonderte Beschlussvorlage zur Hitzelerstraße 125 vorzulegen. Die Verwaltung prüft dabei die folgenden beiden Alternativen und legt diese zum Beschluss vor:
a) Die ursprünglich vorgesehene soziale Nutzung wird umgesetzt (Realisierung öffentlich geförderter Wohnungsbau, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen),
b) Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen wird realisiert, sofern möglich. Hierbei soll jedoch angestrebt werden, dass die zukünftigen Bewohnenden einkommensschwache Kölner*innen mit Wohnberechtigungsschein sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtfinanzierung für den Umbau der Immobilie darzulegen, hierbei sind auch die für eine Reservierung vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderung i.H.v. 462.000€ in Hinblick auf den ebenfalls zu ertüchtigenden Atelierstandort Volkhovener Weg darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt
Beschluss über die so
geänderte Beschlussvorlage:
Atelierräume 562.000 €
Proberäume 438.000 €
b) Der Finanzausschuss beschließt die Verteilung der Mittel gemäß der dargelegten Vorhaben, auf Antrag AN/1372/2019 vom 11.10.2019:
·
Baronowsky/Lembke GbR, Einrichtung von sieben
Produktionsräumen
Summe: 20.000 €
·
Incroyable Music, Einrichtung zweier
Produktionsräume
Summe: 8.000 €
·
Popkultur Köln e.V., Errichtung von 12 bis 15
Proberäumen
Summe: 210.000 €
·
Georges Sintcheu, Errichtung von 13 Proberäumen
Summe: 200.000 €
·
Fortuinweg, Umwandlung einer KiTa in ein
Atelierhaus mit sieben Ateliers
Summe: 100.000 €
c) Der Finanzausschuss beschließt die sofortige Mittelfreigabe für die folgenden Vorhaben:
· Baronowsky/Lembke GbR, Summe: 20.000 €
· Incroyable Music, Summe: 8.000 €
· Fortuinweg, Summe: 100.000 €
Die Bitte um Freigabe der Mittel für die weiteren Positionen erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Verwaltung gebeten, den befassten Gremien eine gesonderte Beschlussvorlage zur Hitzelerstraße 125 vorzulegen. Die Verwaltung prüft dabei die folgenden beiden Alternativen und legt diese zum Beschluss vor:
a) Die ursprünglich vorgesehene soziale Nutzung wird umgesetzt (Realisierung öffentlich geförderter Wohnungsbau, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen),
b) Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen wird realisiert, sofern möglich. Hierbei soll jedoch angestrebt werden, dass die zukünftigen Bewohnenden einkommensschwache Kölner*innen mit Wohnberechtigungsschein sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtfinanzierung für den Umbau der Immobilie darzulegen, hierbei sind auch die für eine Reservierung vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderung i.H.v. 462.000€ in Hinblick auf den ebenfalls zu ertüchtigenden Atelierstandort Volkhovener Weg darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt