Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 2445/2017 vom 28.09.2017 im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW damit, die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen an der Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen der Berufsfeuerwehr Köln fortzusetzen und den Schulbetrieb sukzessive auf vier Klassen pro Jahr (insgesamt zwölf Klassen) auszubauen. Parallel werden die in den Rettungsdienst der Stadt Köln eingebundenen Leistungserbringer / Hilfsorganisationen weiterhin durch eigene Ausbildungsangebote bei der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen unterstützen.

2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung gemäß § 14 Abs. 3 RettG NRW zwar grundsätzlich als Kosten des Rettungsdienstes gelten, jedoch die seitens der Verwaltung angestrebte 100%-ige Refinanzierung nicht erreicht wird.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.