Vorsitzende Pakulat lässt zuerst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, sich der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) anzuschließen, abstimmen

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – abgelehnt.

 

 

Danach lässt Vorsitzende Pakulat über ihren Vorschlag, dem Verwaltungsvorschlag, mit der Maßgabe, dass die Vorhabenträgerin ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der politischen Vertretungen durchführt, bei dem die Beschlüsse der BV Kalk geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden, abstimmen.

 

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.         nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Oberen Bruchweg im Osten, der Astrid-Lindgren-Allee im Süden, der Marta-Heublein-Straße mit Wendeanlage und einem benachbarten Grundstück im Westen und der Bestandsbebauung und den dazu gehörigen Grundstücken entlang der Marta-Heublein-Straße im Norden (Sportpark Brück; Flur 71, Flurstücke 4553, 4551 und 4720) – Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee – in Köln-Kalk-Brück – einzuleiten mit dem Ziel etwa 75 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen;

 

2.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

3.         die Maßgabe, dass die Vorhabenträgerin ein Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der politischen Vertretungen durchführt, bei dem die Beschlüsse der BV Kalk geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt.