Nachtrag: 02.06.2021

Beschluss: Kenntnis genommen

Die Beantwortung wurde gemeinsam mit der Mitteilung der Verwaltung zu TOP 10.2.10 behandelt.

 

Frau Wegmann (Stadtplanungsamt) geht hauptsächlich auf die Mitteilung zu TOP 10.2.10 ein, diese sei aus ihrer Sicht eine umfangreiche aber übersichtliche Darstellung des bisherigen Verfahrens.

Man stehe nun am Planungskonzept, dass eine gewisse Schärfung erfahren hat, was den Industriestandort angehe. Hier habe man insbesondere Hinweise aus der Bürgerschaft ernst genommen und mit der Fachverwaltung abgestimmt. Es werde nun deutlich mehr erhaltenswerter Bestand in einem Gesamtkonzept vorgesehen. Eine weitere Schärfung sei in Richtung Gemeinwohlorientierung vorgenommen worden, als Beispiel nennt die den öffentlich geförderten Wohnungsbau, einen Kulturanteil und soziale Angebote:

 

Sie verweist auf die verschiedenen Anlagen in der Mitteilung. Zum Rahmenkonzept solle es vor den Sommerferien noch eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geben, da die erste einige Jahre zurückliege. Da sich die Pandemielage noch nicht ausreichend entspannt hat, werde diese online über das Mitmachportal der Stadt Köln stattfinden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet, fließen in das Rahmenkonzept unter Anlage 6 ein und werden der Politik nochmals vorgelegt.

 

Dies bilde dann die Grundlage für die europaweite Ausschreibung des Bieterverfahrens, dass von NRW urban durchgeführt werde. Auf Nachfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Fuchs informiert sie, dass die Offenlage zum Bebauungsplan erst nach dem Bieterverfahren stattfinden werde.

 

Frau Ulke (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Chance vertan, dass die Stadt Köln das Grundstück kaufe und entwickele. Zum Bieterverfahren habe Sie nun verstanden, dass eben nicht an den Meistbietenden verkauft werde. Dies zweifele sie an, weil nicht klar sei, welche inhaltlichen Qualitätskriterien an den Bieter gestellt würden.

 

Frau Wegmann verweist auf das zweistufige Verfahren, dargestellt in Anlage 4 der Mitteilung. Es handele sich dabei um ein vielfach bei der Stadt Köln angewendetes Qualifizierungsverfahren. Beispielhaft nennt sie die Berücksichtigung von Grünflächen, Aufgabenstellungen zum Wohnungsbau, zum Nutzungskonzept etc.

In dem Verfahren sei die Politik vertreten. Die eingegangen Entwürfe werden von einem Vorprüfteam ausgewertet und einer Jury vorgelegt.

 

Frau Ulke möchte weiter wissen, ob es für einen Käufer hinterher möglich sei, das erworbene Grundstück hinterher in einzelnen Parzellen gewinnbringend weiter zu veräußern.

 

Frau Wegmann erläutert hierzu, dass sie davon ausgehe, dass ein solches Vorhaben durch einen Bebauungsplan sowie dem Abschluss städtebaulicher Verträge unterbunden werden könne. Ausschließen, dass dies passiere könne sie aber nicht. Nachfolgende Käufer seien dann aber an die genannten Rahmenbedingungen gebunden.

 

Herr Seldschopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, ob im betreffenden Bereich Kindergarten oder Schule vorgegeben werden.

Frau Wegmann bestätigt dies für eine Kindertagesstätte, hinsichtlich einer Schule müsse sie dies klären.

 

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs befürwortet die Prüfung einer Schule.

 

Herr Dr. Portz (CDU-Fraktion) bittet um eine zeitliche Einschätzung des Verfahrens.

 

Frau Wegmann geht von ca. ein bis zwei Jahren aus, kann sich darauf aber nicht festlegen.

 

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.