Beschluss:

1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung von 2017 (Baubeschluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die Generalsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu.

Die Gesamtkosten für die Generalsanierung betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro
GU-Zuschlag enthalten.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spartenmiete in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten.

 

2. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto (inklusive Planungskosten und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 5 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive
anteiliger Risikozuschlag).

Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten
Bedarfsfeststellungsbeschlusses.

Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek.

Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen.

 

3. Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für eine
Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, ein entsprechendes Objekt anzumieten. (Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Ausschuss Kunst und Kultur empfehlen ihm, so zu entscheiden.) Die Anmietung und alle für die Unterbringung nötigen Umbaumaßnahmen sollen aus dem Etat der Gebäudewirtschaft finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über den Flächenverrechnungspreis. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, dass die Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte, temporäre Schließungen vermieden werden können und mit einer Bauzeitverkürzung gerechnet werden könnte.

Eine Kostenschätzung kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen nicht
abgegeben werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde werden die beteiligten
Ausschüsse zeitnah darüber mit einer separaten Mitteilung informiert.

 

Im Fall einer Komplettauslagerung werden die Einrichtungskosten und die damit verbundenen
Abschreibungen erst zum Ende der Generalsanierung anfallen.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.