Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft
und der Ausschuss Kunst und Kultur nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der
Kostenberechnung von 2017 (Baubeschluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die
Generalsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur
Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung
betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den
Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro
GU-Zuschlag enthalten.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils
gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek,
Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spartenmiete
in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten.
2. Die Finanzierung der notwendigen
Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto (inklusive Planungskosten
und Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den
Haushaltsjahren 2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 5 Mio.
Euro im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im
Teilergebnisplan 0418 - Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige
Baunebenkosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto
(inklusive
anteiliger Risikozuschlag).
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt
unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten
Bedarfsfeststellungsbeschlusses.
Die bilanziellen Abschreibungen der
Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den
Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan
0418-Stadtbibliothek.
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen
des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets
die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen.
3. Zusätzlich zum vorgenannten Beschluss
stellt der Rat der Stadt Köln den Bedarf für eine
Komplettauslagerung fest und ermächtigt die Verwaltung, ein entsprechendes
Objekt anzumieten. (Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Ausschuss
Kunst und Kultur empfehlen ihm, so zu entscheiden.) Die Anmietung und alle für
die Unterbringung nötigen Umbaumaßnahmen sollen aus dem Etat der
Gebäudewirtschaft finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über den
Flächenverrechnungspreis. Der Vorteil einer Komplettauslagerung ist, dass die
Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden muss, baubedingte,
temporäre Schließungen vermieden werden können und mit einer Bauzeitverkürzung
gerechnet werden könnte.
Eine Kostenschätzung kann aufgrund der noch
nicht abgeschlossenen Verhandlungen nicht
abgegeben werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde werden die
beteiligten
Ausschüsse zeitnah darüber mit einer separaten Mitteilung informiert.
Im Fall einer Komplettauslagerung werden die
Einrichtungskosten und die damit verbundenen
Abschreibungen erst zum Ende der Generalsanierung anfallen.
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.