Beschluss:
Der
Rat stimmt den Grundsätzen der finanziellen Entschädigung für die Tätigkeit in
Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften entsprechend Ziff. IV
der Begründung dieser Vorlage zu.
Er
beauftragt die Verwaltung, die Vergütung jeweils zum Ende einer Wahlperiode für
die Folgeperiode entsprechend der Inflationsentwicklung fortzuschreiben und die
Zuordnung der Beteiligungsgesellschaften nach Größenklassen zu überprüfen und
erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.