Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73490/06
für das Grundstück August-Strindberg Straße 11, Gemarkung Wichheim-Schweinheim,
Flur 9 Flurstück 3812. Das Grundstück ist durch die August-Strindberg Straße
erschlossen und wird begrenzt im Norden durch eine Grünanlage, im Westen durch
die Häuser Adalbert-Stifter Str. 4 – 8 und im Osten durch eine Wohnanlage
—Arbeitstitel: August – Strindberg Straße, Teilaufhebung in Köln - Holweide—
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3 und 4;
2. die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73490/06 nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW
2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als
Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.