Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73490/06 für das Grundstück August-Strindberg Straße 11, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9 Flurstück 3812. Das Grundstück ist durch die August-Strindberg Straße erschlossen und wird begrenzt im Norden durch eine Grünanlage, im Westen durch die Häuser Adalbert-Stifter Str. 4 – 8 und im Osten durch eine Wohnanlage —Arbeitstitel: August – Strindberg Straße, Teilaufhebung in Köln - Holweide— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3 und 4;

2.      die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73490/06 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.