Beschluss: geändert beschlossen

III.      Abstimmung über den Ursprungsantrag mit der aus dem Änderungsantrag der Gruppe GUT Köln übernommenen Ergänzung (Ziffer 6)

Beschluss:

1.    Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 angepasst und der Rat der Stadt Köln empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.

2.    Die Stadtverwaltung erarbeitet unterschiedliche Berechnungen zur Klima-neutralität 2035 für Köln und legt diese dem AKUG und dem Rat zur Ent-scheidung vor.

3.    Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits beauftragten Konsortiums und des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels der Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie unter Einbezug möglichst vieler weiterer THG-Emittent*innen erarbeiten. Dabei sollen erfolg-reiche Beispiele anderer Großstädte berücksichtigt werden. Bestehende Konzepte werden berücksichtigt, sektorenspezifische Minderungsziele mit Meilensteilen und Zwischenzielen (2025, 2030) werden festgelegt und ein geeignetes Indikatoren-Set zur Überprüfung eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbarer Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralität bis 2035“ wird basierend auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von Klimaneutralität ämterübergreifend erarbeitet und Maß-nahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

4.    Eine Beurteilung der Kosten mit mehreren Szenarien inkl. der sich dadurch ergebenden Änderungen bzgl. möglicher Querfinanzierungen innerhalb des Stadtwerkekonzerns ist aufzustellen.

5.    Der erhöhte Personalbedarf in der Koordinationsstelle Klimaschutz bzw. dem Dezernat Klima zu diesem Aufgabenbereich ist abzuschätzen. Um eine zeit-nahe Umsetzung zu gewährleisten, wird geprüft, ob eine weitere externe Unterstützung notwendig ist.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Teilnahme an EU-Klimaschutzprogrammen im Rahmen von „Horizont Europa“ (z.B. „100 klimaneutrale Städte bis 2030“) möglich ist und bei der Erreichung der oben genannten Ziele unterstützen kann.
    Ebenso soll die Teilnahme an entsprechenden Programmen des Bundes geprüft werden. Im Falle einer positiven Prüfung wird sich die Stadt Köln für diese Programme bewerben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD zugestimmt.