I.
Abstimmung
über den Ursprungsantrag:
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten
Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den
vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem so gewonnen
Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll nur noch auf diesem
reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele
wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und
Maßgaben erfolgen:
1. Basis sind die vorliegen
Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von
KölnlnMobil 2025
und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des
Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von
über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
2.
Um eine
nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore
eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.
3. Besonders berücksichtigt
werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre.
4. Das
Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere
dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur
führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den
restlichen Straßen funktionieren.
5.
Die
Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind,
wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen
mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.
6.
Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität,
auf allen anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit
des Fuß- und Radverkehrs maßgeblich.
7.
Verlässt der MIV
das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den Stadtraum
weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein
notwendiges Maß reduziert.
8. Straßen,
die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität
weiterentwickelt werden und dabei dem
neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der Anpassung an die Klimafolgen
gerecht werden.
9. Die
Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und
weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer,
die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die
Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere
Institutionen eingebunden werden.
10. Um die Umsetzbarkeit über
Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 Korridore (zwei
links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend
ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
11.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den
Umsetzungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu
berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, Die Linke., FDP, AfD und der Gruppe Die PARTEI sowie bei
Stimmenthaltung der Gruppe GUT Köln zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Verweisungsantrag von RM Lorenz