Beschluss: ungeändert beschlossen

I.           Abstimmung über den Ursprungsantrag:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden Kriterien und Maßgaben erfolgen:

1.    Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von

KölnlnMobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

2.    Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.

3.    Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre.

4.    Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.

5.    Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.

6.    Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maßgeblich.

7.    Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwendiges Maß reduziert.

8.    Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden.

9.    Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden.

10. Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.

11. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., FDP, AfD und der Gruppe Die PARTEI sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT Köln zugestimmt.

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Anmerkung:
Verweisungsantrag von RM Lorenz