Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen „Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden“, in dem die Entscheidungs- und Vorberatungsbefugnisse wie folgt geregelt werden:

Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

(1)  Dem Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird die Vorbereitung der Erledigung der Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW übertragen. Zuständigkeit und Verfahren sind im Einzelnen in § 14 Hauptsatzung geregelt. Die Zuständigkeiten der anderen Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und der Oberbürgermeisterin bleiben unberührt.

(2)  Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist in folgenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:

1.    Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln

2.    Strategische Fragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements

3.      Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.