Beschluss:
Die
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen
„Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden“, in dem die
Entscheidungs- und Vorberatungsbefugnisse wie folgt geregelt werden:
Ausschuss
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
(1) Dem
Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird die Vorbereitung
der Erledigung der Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
übertragen. Zuständigkeit und Verfahren sind im Einzelnen in § 14 Hauptsatzung
geregelt. Die Zuständigkeiten der anderen Ausschüsse, der Bezirksvertretungen
und der Oberbürgermeisterin bleiben unberührt.
(2)
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung,
Anregungen und Beschwerden ist in folgenden Angelegenheiten vorberatend zu
beteiligen:
1. Grundsatzfragen
der Beteiligungskultur in Köln
2. Strategische
Fragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
3. Umsetzung
und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt
Köln
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.