Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 26 Absatz 2 Satz 7 Gemeindeordnung NRW fest, dass das Bürgerbegehren „Klimawende Köln - 100% Ökostrom bis 2030“ mit der Fragestellung

„Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligung darauf hinwirken, dass die Rheinenergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichen Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?“

mit Ausnahme der Voraussetzungen des § 26 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW (Unterschriftenquorum) zulässig ist.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.