Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 26 Absatz 2 Satz 7 Gemeindeordnung NRW fest, dass das
Bürgerbegehren „Klimawende Köln - 100% Ökostrom bis 2030“ mit der Fragestellung
„Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer
Unternehmensbeteiligung darauf hinwirken, dass die Rheinenergie AG und deren
Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien
liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von
Stromlieferverträgen aus veröffentlichen Anlagen erwerben oder im Rahmen von
Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?“
mit
Ausnahme der Voraussetzungen des § 26 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW
(Unterschriftenquorum) zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.