Beschluss:

1.    Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.03.21 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2020 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis 31.8.2020 festgestellt.

 

2.    Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 in Höhe von EUR 3.105.770,34, der sich aus dem Jahresüberschuss 2019/2020 in Höhe von EUR 2.362.648,93 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 739.121,41 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.