Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung
beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt
dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im
Stadtbezirk Ehrenfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt
werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu
finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück muss für die
Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer
Zweifachsporthalle geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau einer
5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk
Ehrenfeld.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die
Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte
nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per Mitteilung über den
Beschluss informiert.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke/Die Partei bei Enthaltung der SPD-Fraktion.