I.          Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag

Beschluss:

Zu Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird Alternative 1 beschlossen:

Alternative 1:

Die entstehenden Kosten, abzüglich der Landesförderung zum QHB (5.650 Euro minus 2.000 Euro pro Teilnehmer*in), werden weiterhin vollumfänglich von der Stadt Köln getragen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke. und Volt abgelehnt.

II.         Abstimmung über die Vorlage

Beschluss:

Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der Kindertagespflege:

Die bisherigen Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII vom 08.04.2014 Vorlagen Nummer: 0178/2014, vom 16.12.2014 Vorlagennummer 2301/2014 in Verbindung mit der Vorlagennummer: 0493/2015 vom 17.03.2015 (JHA), sowie vom 19.12.2017 Vorlagennummer: 2750/2017 werden wie folgt modifiziert fortgeschrieben:

1. Anpassung der laufenden Geldleistung

Der durch den Beschluss vom 01.10.2013 festgelegte Betrag zur Anerkennung der Förderleistung  in Höhe von 3,27 Euro wird ab dem 01.08.2021 um 0,20 Euro pro Kind und Stunde auf 3,47 Euro erhöht.

Der durch den Beschluss vom 17.03.2015 festgelegte Betrag in Höhe von 11,45 Euro für Kinder mit besonderem Förderbedarf wird ab dem 01.08.2021 um 0,70 Euro pro Kind und Stunde auf 12,15 Euro erhöht.

Im gleichen Zuge entfällt in beiden Fällen die bisherige Leistung zur erhöhten Förderung durch Nachweis von 10 Stunden Fortbildung in Höhe von 0,20 Euro pro Kind und Stunde ab dem 01.08.2021. Hierdurch wird eine größtmögliche Kompensation der Erhöhung erreicht. Ab dem 01.08.2022 erfolgt eine jährliche Dynamisierung der Beträge zur Anerkennung der Förderleistung um 2 Prozent.

2.  Gewährung der laufenden Geldleistung während der Eingewöhnung, der Krankheit oder Abwesenheit des Kindes

Analog des Verfahrens in Kindertageseinrichtungen wird die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen in Höhe der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten mit Beginn der Eingewöhnungszeit gewährt. Ebenso wird bei vorübergehender Abwesenheit oder Erkrankung des Kindes die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit weiter gefördert.

3.  Gewährung der laufenden Geldleistung während Ausfallzeiten der Tagespflegeperson

Die Weiterzahlung der Förderleistung für erkrankte Tagespflegepersonen wird auf maximal 21 Kalendertage jährlich festgelegt. Ab dem 22. Krankheitstag wird die Förderung eingestellt beziehungsweise der vertretenden Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Kommune übernimmt gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 4 SGB VIII die hälftige Zahlung von Kosten einer angemessenen Krankengeldversicherung.

4.  Gewährung von Verfügungsstunden (mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit)

Im Rahmen der laufenden Geldleistung nach § 23 Absatz 2 und 2a SGB VIII erhalten Tagespflegepersonen rückwirkend ab 01.08.2020 für jedes von ihnen betreute Kind einen Zuschuss zur Anerkennung der Förderleistung nach Ziffer 1 eine Stunde pro Betreuungswoche für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit gemäß § 24 Absatz 3 Satz 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die bisherige Leistung von 25,00 Euro Pauschale pro Monat und Tagespflegeperson für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit entfällt. Für Tagespflegepersonen, die aufgrund der neuen Regelung in einem Monat nur geringere Beträge erhalten, gilt bis 31.7.2021 ein Bestandschutz und sie erhalten den bisherigen Zuschuss.

Gewährung von kostenfreien Fortbildungen bei kooperierenden Weiterbildungs-trägern für in Köln tätige Kindertagespflegepersonen

Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in der Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen ab dem 01.08.2020 verpflichtet, 12 Unterrichtseinheiten jährlich an Fortbildungen wahrzunehmen. Wird die Fortbildung durch kooperierende Bildungsträger in Köln angeboten, übernimmt die Stadt Köln die Kosten für in Köln tätige Tagespflegepersonen.

6.  Qualifizierung nach dem Qualitätshandbuch (QHB)

Die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 für neue Kindertagespflegepersonen gesetzlich geforderte Qualifizierung, die inhaltlich und nach zeitlichem Umfang dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitutes entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) entspricht, wird ab 2021 umgesetzt. Ein Qualifizierungsplatz kostet somit zukünftig zirka 5.650 Euro. Kosten, die über die anteilige Finanzierung des Landes NRW (zirka 2.000,00 Euro pro Teilnehmer*in) und die bisherige durchschnittliche Fördersumme der Stadt Köln (zirka 1.500,00 Euro pro Teilnehmer*in) nach dem DJI Curriculum hinausgehen, sind von den künftigen Tagespflegepersonen selbst zu tragen.

7. Pädagogische Konzeption

Das Konzept einer Tagespflegeperson für ihre Tätigkeit ist bei Ersterteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII vorzulegen. Es ist schriftlicher Bestandteil der Prüfung in der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson. Zur weitergehenden Sicherung der pädagogischen Qualität ist bei Neuerteilung der Erlaubnis, spätestens jedoch nach 5 Jahren Tätigkeit, ein überarbeitetes Konzept vorzulegen.

8.  Konzeptionelle Erweiterung des Vertretungsmodells 3 und Einstellung des Vertretungsmodells 2 sowie Vertretungszeiten

Das Vertretungsmodell 2 – Anstellung von Tagespflegepersonen oder Vertretung auf Honorarbasis für Ausfallzeiten der Tagespflegeperson – wird zu Gunsten des Vertretungsmodells 3 nicht mehr ausgeweitet, da sich Modell 3 im Sinne der Qualitätsweiterentwicklung in der Kindertagespflege fachlich und organisatorisch positiv bewährt hat und gut zu steuern ist. Bei nicht selbstständigen Kindertagespflegepersonen sind Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Da dies in Vertretung von Ausfallzeiten nicht umsetzbar ist, werden grundsätzlich bei diesen angestellten Vertretungstagespflegepersonen maximal 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit gefördert.

Das Vertretungsmodell 3 – Vertretungsstützpunkt – wird erweitert. An die Vertretungsstützpunkte werden zusätzliche Tagespflegekräfte als Springer*innen angebunden, die insbesondere Tagespflegepersonen in angemieteten Räumen vertreten sollen. Die eingestellten Gelder für Modell 2 werden sukzessive umgeschichtet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.