Die
Bezirksvertretung Porz nimmt den Änderungsantrag (AN/0907/2021) der
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln zur Kenntnis.
Die
SPD-Fraktion zieht den Antrag AN/1835/2021 zurück. Der Antrag AN/1788/2021 wird
ergänzt um den kursiven Teil des Antrags AN/1835/2021 und als gemeinsamer
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
Nach
kurzer Diskussion lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller zuerst über den ergänzten
Änderungsantrag AN/1788/2021 abstimmen und dann über die so geänderte
Beschlussvorlage.
I.
Beschluss Änderungsantrag AN/1788/2021:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz
fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach
§ 49 Wasserhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß
gemeldet hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese
ihre Grundrechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrnehmen können
(Maßnahmenpaket):
1. freiwillige Grundwasser-
und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Gebieten im Stadtbezirk Porz sowie
2. freiwillige
Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Gesundheitsamt im Porzer
Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den getesteten Personen vertraulich
mitgeteilt werden
Alle Kosten, die der Stadt
Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverursachern zurückzufordern. Die
Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglichkeiten bieten ihre im GG §2 und
StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu können.
Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die
Verwaltung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II.
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage
2103/2020:
Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die Anregung der
Bezirksvertretung Porz vom 16.06.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch das
Maßnahmenpaket aus den in der Begründung genannten Argumenten ab.
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den
Besitzern von Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach §
49 Wasserhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß
gemeldet hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese ihre
Grundrechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrnehmen können
(Maßnahmenpaket):
1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen
Gebieten im Stadtbezirk Porz sowie
2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das
Gesundheitsamt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den
getesteten Personen vertraulich mitgeteilt werden
Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den
Schadenverursachern zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die
Möglichkeiten bieten ihre im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen
zu können.
Auf eine
Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die Verwaltung wird
wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.