Die Bezirksvertretung Porz nimmt den Änderungsantrag (AN/0907/2021) der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion zieht den Antrag AN/1835/2021 zurück. Der Antrag AN/1788/2021 wird ergänzt um den kursiven Teil des Antrags AN/1835/2021 und als gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

Nach kurzer Diskussion lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller zuerst über den ergänzten Änderungsantrag AN/1788/2021 abstimmen und dann über die so geänderte Beschlussvorlage.

I.              Beschluss Änderungsantrag AN/1788/2021:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach § 49 Wasserhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß gemeldet hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese ihre Grundrechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrnehmen können (Maßnahmenpaket):

1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Gebieten im Stadtbezirk Porz sowie

2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Gesundheitsamt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den getesteten Personen vertraulich mitgeteilt werden

Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverursachern zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglichkeiten bieten ihre im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu können.

Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die Verwaltung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 2103/2020:

Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz vom 16.06.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch das Maßnahmenpaket aus den in der Begründung genannten Argumenten ab.

 

Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, den Besitzern von Grundwasserbrunnen, die ihren Brunnen gemäß Anzeigepflicht nach § 49 Wasserhaushaltsgesetzt per 06.05.2020 bei der Stadt Köln ordnungsgemäß gemeldet hatten, folgende Untersuchungen kostenfrei anzubieten damit diese ihre Grundrechte nach §2 Grundgesetz und § 223 Strafgesetzbuch wahrnehmen können (Maßnahmenpaket):

1. freiwillige Grundwasser- und Bodenuntersuchungen in den betroffenen Gebieten im Stadtbezirk Porz sowie

2. freiwillige Human-Biomonitoring (Blutuntersuchungen) die durch das Gesundheitsamt im Porzer Bezirksrathaus durchgeführt werden soll und den getesteten Personen vertraulich mitgeteilt werden

Alle Kosten, die der Stadt Köln hierbei entstehen, sind bei den Schadenverursachern zurückzufordern. Die Verwaltung soll den Bürgern damit die Möglichkeiten bieten ihre im GG §2 und StGB §223 verbrieften Rechte wahrnehmen zu können.

Auf eine Entschädigung durch entgangene Grundwassernutzung durch die Verwaltung wird wegen der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten verzichtet

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.