Beschluss des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss
beschließt gemäß § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerhäuser/-zentren in
freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 690.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb,
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die
Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen
kompensiert. Die Deckung erfolgt
- in Höhe von 190.000 € durch
Wenigeraufwendungen/-auszahlungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
und
- in Höhe von 500.000 € durch
Mehrerträge/-einzahlungen in Teilergebnisplan 0502, Kommunale Leistungen
nach dem SGB II, in Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.
Die Verteilung der Mehraufwendungen bzw. -ausgaben
auf die einzelnen Bürgerhäuser/-zentren erfolgt nach Maßgabe beigefügter Anlage
1. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils
prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung
ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.