Beschluss:

Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, im Haushaltsjahr 2021 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der beigefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung.

 

Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt bezuschusst werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.