Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der
Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ des
Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und
Senioren, im Haushaltsjahr 2021 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich
gemäß der beigefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 –
Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung.
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt bezuschusst werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.