Der Rat der Stadt Köln
1.
beschließt das
vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und
beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten
Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem
01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven
Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch
Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in
Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 €
durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022
ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel
werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023
jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 –
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
2.
beauftragt die
Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die
Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen
und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder
Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.