Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln

1.         beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres-Zeitraum bis 30.09.2023.

Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.

Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.

Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.

2.         beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.