Herr
Dr. Bujanowski und Herr Redlin bedauern, dass auch in dieser Sitzung kein
Vertreter bzw. Vertreterin der Fachverwaltung an der Sitzung teilnimmt.
Die
Bezirksvertretung Porz stellt daher die Beratung der Beschlussvorlage – bis zur
Beantwortung der Fragen - zurück.
Die
SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen und Berücksichtigung
der Anregungen:
·
Was bedeutet Anpassung der Geometrie des
Knotenpunktes Siegburger Straße / Auf dem Sandberg? Welche Maßnahmen sollen
hier zukünftig noch umgesetzt werden? Wie wird sichergestellt, dass die
Maßnahmen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen?
·
Die Maßnahmen sind der Bezirksvertretung zur
Abstimmung vorzulegen.
·
Inwieweit beeinflusst das neue Gewerbegebiet am
TÜV die Kapazität für abbiegende Fahrzeuge am Knotenpunkt Siegburger Straße /
Auf dem Sandberg? Über welche Zahlen reden wir hier?
Die
Fertigstellung der beiden Maßnahmen (Lichtsignalanlage und
Radverkehrserschließung) zur Inbetriebnahme der Schule kann nicht eingehalten
werden.
·
bis wann ist Realisierung geplant und möglich?
Im
Fazit des Gutachtens wird unter Punkt 5. als Maßnahme die beidseitige Anordnung
„Gehweg Radfahrer frei“ auf der Siegburger Straße zwischen Sandberg und Altenberger
Kreuz vorgeschlagen. Dies widerspricht der Vorlage, in der mehrfach auf
Engstellen hingewiesen wird, wo die gemeinsame Nutzung von Radfahrenden und
Zufußgehenden als problematisch eingeschätzt wird (siehe S. 11, S. 27).
·
Sind alternative Streckenführungen in Erwägung
gezogen worden, z.B. über die Rolshover Gärten? Falls nicht, in Prüfung
einbeziehen.
Radverkehrserschließung
Siegburger Straße bis einschließlich Knotenpunkt Sandberg:
·
Das Anlegen von Schutzstreifen auf der Fahrbahn
ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit deutlichem Schwerverkehrsanteil
ist keine sinnvolle Lösung und sollte explizit ausgeschlossen werden. Statt
dessen sind ausreichend breite Radfahrstreifen anzulegen.
·
Außerhalb von Grundstückszufahrten sollte der
Radfahrstreifen ergänzend mit
geeigneten
unterbrochenen Elementen vor Überfahren durch Kfz geschützt werden (z.B. Orcas,
Frankfurter Hüte).
Auf
der Westseite der Siegburger Straße muss Raum für ausreichend breite Fuß- und
Radverkehrsanlagen vorgehalten werden. Anstelle der zur Zeit vorhandenen 3 m
sind das ca. 5 m: je 2,50 m für den Geh- und den Radweg.
·
Eine Trennung von Fuß- und Radverkehr ist
besonders im Bereich der Zuwegung zur Förderschule von der Bushaltestelle zum
Schutz des Fußverkehrs dringend geboten.
Halteverbote
auf der Siegburger Straße im Bereich der Schule
·
Von wo bis wo geht der Bereich der
Haltverbotszone?
·
Soll es sich um ein dauerhaftes Halteverbot
(ganztätig) oder um ein zeitlich begrenztes handeln?
Wird
angesichts des Verkehrsaufkommens auf der Siegburger Straße die Idee,
Schulwegsicherung durch „Schülerlosten“ aktiv zu unterstützen und Elternschaft
einzubinden, von der Stadt forciert und gefördert?