Herr Dr. Bujanowski und Herr Redlin bedauern, dass auch in dieser Sitzung kein Vertreter bzw. Vertreterin der Fachverwaltung an der Sitzung teilnimmt.

Die Bezirksvertretung Porz stellt daher die Beratung der Beschlussvorlage – bis zur Beantwortung der Fragen - zurück.

Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen und Berücksichtigung der Anregungen:

·         Was bedeutet Anpassung der Geometrie des Knotenpunktes Siegburger Straße / Auf dem Sandberg? Welche Maßnahmen sollen hier zukünftig noch umgesetzt werden? Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen?

·         Die Maßnahmen sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen.

·         Inwieweit beeinflusst das neue Gewerbegebiet am TÜV die Kapazität für abbiegende Fahrzeuge am Knotenpunkt Siegburger Straße / Auf dem Sandberg? Über welche Zahlen reden wir hier?

 

Die Fertigstellung der beiden Maßnahmen (Lichtsignalanlage und Radverkehrserschließung) zur Inbetriebnahme der Schule kann nicht eingehalten werden.

·         bis wann ist Realisierung geplant und möglich?

Im Fazit des Gutachtens wird unter Punkt 5. als Maßnahme die beidseitige Anordnung „Gehweg Radfahrer frei“ auf der Siegburger Straße zwischen Sandberg und Altenberger Kreuz vorgeschlagen. Dies widerspricht der Vorlage, in der mehrfach auf Engstellen hingewiesen wird, wo die gemeinsame Nutzung von Radfahrenden und Zufußgehenden als problematisch eingeschätzt wird (siehe S. 11, S. 27).

·         Sind alternative Streckenführungen in Erwägung gezogen worden, z.B. über die Rolshover Gärten? Falls nicht, in Prüfung einbeziehen.

Radverkehrserschließung Siegburger Straße bis einschließlich Knotenpunkt Sandberg:

 

·         Das Anlegen von Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit deutlichem Schwerverkehrsanteil ist keine sinnvolle Lösung und sollte explizit ausgeschlossen werden. Statt dessen sind ausreichend breite Radfahrstreifen anzulegen.

·         Außerhalb von Grundstückszufahrten sollte der Radfahrstreifen ergänzend mit

geeigneten unterbrochenen Elementen vor Überfahren durch Kfz geschützt werden (z.B. Orcas, Frankfurter Hüte).

Auf der Westseite der Siegburger Straße muss Raum für ausreichend breite Fuß- und Radverkehrsanlagen vorgehalten werden. Anstelle der zur Zeit vorhandenen 3 m sind das ca. 5 m: je 2,50 m für den Geh- und den Radweg.

·         Eine Trennung von Fuß- und Radverkehr ist besonders im Bereich der Zuwegung zur Förderschule von der Bushaltestelle zum Schutz des Fußverkehrs dringend geboten.

 

Halteverbote auf der Siegburger Straße im Bereich der Schule

·         Von wo bis wo geht der Bereich der Haltverbotszone?

·         Soll es sich um ein dauerhaftes Halteverbot (ganztätig) oder um ein zeitlich begrenztes handeln?

Wird angesichts des Verkehrsaufkommens auf der Siegburger Straße die Idee, Schulwegsicherung durch „Schülerlosten“ aktiv zu unterstützen und Elternschaft einzubinden, von der Stadt forciert und gefördert?