Sitzung: 06.09.2021 BGW/0005/2021
Zusatz: Hinweis: Beschlussfassung zu Ziffer 1 und 2 der Beschlussvorlage (vgl. Anlage 9)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3520/2020
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft
und der Ausschuss Kunst und Kultur nehmen die Kostenerhöhung gegenüber der
Kostenberechnung von 2017 (Baubeschluss Vorlagen-Nummer 0027/2018) in Höhe von rund 21,75 Mio. Euro für die
Generalsanierung der Zentralbibliothek –vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Finanzausschusses und der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Köln- zur
Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung
betragen nunmehr 81,15 Mio. € brutto anstatt 59,4 Mio. Euro brutto. In den
Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro
GU-Zuschlag enthalten.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils
gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek,
Teilplanzeile 16 sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spartenmiete
in Höhe von rund 2,54 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten.
2. Die Finanzierung der notwendigen
Ausstattung in Höhe von rund 11,89 Mio. Euro brutto (inklusive Planungskosten und
Risikozuschlag) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren
2022 bis 2026 aus bereitstehenden Mitteln in Höhe von 5 Mio. Euro im
Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek und 6,89 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0418
- Stadtbibliothek. Darin enthalten sind anteilige Baunebenkosten für die
Inneneinrichtung in Höhe von 4,09 Mio. Euro brutto (inklusive anteiliger
Risikozuschlag).
Die Freigabe der Einrichtungskosten erfolgt
unter dem Vorbehalt der Fassung eines separaten Bedarfsfeststellungsbeschlusses.
Die bilanziellen Abschreibungen der
Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den
Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2022 ff. im Teilergebnisplan
0418-Stadtbibliothek.
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen
des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets
die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion DieLinke.