Beschluss:
- Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungsplanung der Brunnenanlage auf dem
Neumarkt zur Kenntnis und stellt den Bedarf für den Bau der Anlage mit Baukosten
von rund 631.000 Euro fest. Die Baumaßnahme wird im Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft abgebildet; die zu errichtende Brunnenanlage gehört zum
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für den Bau der Brunnenanlage durchzuführen.
Zudem genehmigt der Bauausschuss einen
Risikozuschlag in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 158.000 Euro brutto.
- Die Refinanzierung der vorgenannten Investitionskosten der Gebäudewirtschaft
erfolgt über einen nicht rückzahlbaren städtischen Zuschuss.
Der Finanzausschuss beschließt –vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Bauausschuss- die Freigabe von konsumtiven Aufwandsermächtigungen in
Höhe von insgesamt rund 789.000 Euro inklusive des Risikozuschlags von rund
158.000 Euro für den Bau einer Brunnenanlage auf dem Neumarkt. Die Mittel
stehen in Höhe von 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1301/ Öffentliches Grün,
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen durch übertragene Aufwandsermächtigungen aus 2020 sowie in Höhe
von 189.000 Euro in Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus
den für Brunnensanierungen in 2021 bereitgestellten Aufwendungen zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Volt Einstimmig zugestimmt