Frau Horch, Klimafreunde, führt aus, dass Interimsbauten für die Sanierung von sechs innerstädtischen Schulen benötigt werden. Die Interimsbauten werden nach der Fertigstellung nach zehn Jahren wieder abgerissen. Ende August 2020 gab es den Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung in der Kreuzerstraße 11 und am Venloer Wall 13 b. Die Kreuzerstraße 11 sei ein Bouleplatz im inneren Grüngürtel, gegenüber sei ein Parkplatz und der Venloer Wall 13 b sei eine Grünfläche mit viel Baumbestand, angrenzend an den Grüngürtel und das Außengelände zweier Kitas. Um die Intermimsgebäude aufzustellen würden Baumfällungen notwendig. Die Beiräte der beiden Kitas wehren sich öffentlich gegen dieses Vorhaben. Diese Maßnahme stehe nicht nur im Konflikt mit dem ausgerufenen Klimanotstand in Köln, sondern auch mit einer sinnvollen familienpolitischen Prioritätensetzung. Auch bei dem begrenzten öffentlichen Raum, sei es alles andere als alternativlos Grünflächen in der Innenstadt zu bebauen. Es sei eine Frage von Prioritäten, die wegen der Nachrichten über Katastrophen aufgrund des Klimawandels neu zu bewerten sei. In der Innenstadt brauche man jeden Quadratzentimeter entsiegelten Boden, Grünflächen und Bäume zur Kühlung, Befeuchtung und Luftreinigung als Wasserspeicher und als Freizeitfläche. Sie hofft, statt der Grünflächen versiegelte Fahrbahn oder Parkflächen nutzen zu können. Sie bittet die Verwaltung, die vorab gestellten Fragen zu beantworten.

 

Frau Rinnenburger, Gebäudewirtschaft, führt aus, dass die Standortsuche für die Interimsbauten 2007 begonnen habe. Die Standortüberprüfungen werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung als Tischvorlage vorgelegt. Sie weist darauf hin, dass selbstverständlich Ersatzpflanzungen erfolgen.

 

Frau Damaschek, Gebäudewirtschaft, berichtet, dass die beiden Interimsbauten für sechs dringend zu sanierende Schulen an 5 Standorten im Innenstadtbereich benötigt würden. Der Fokus liege bei der Standortsuche auch darauf, dass die Schüler ortsnah im Viertel bleiben können. Sie stellt die vorgelegt Präsentation mit den notwendigen Maßnahmen an den Schulen, den Ringtausch für die Nutzung der Interimsbauten und die Überprüfung von Alternativstandorten vor. Sie betont, dass mit den Maßnahmen 700 Schulplätze gesichert sowie 120 neue Schulplätze geschaffen werden können. Interimsbauten würden nach Kölner Standard gebaut, damit hätten diese einen Energieverbrauch von 30 % unter der NRW Einsparverordnung. Beide Standorte wurden bereits an einen Totalunternehmer vergeben, die Leistungphasen 1, 2 und 3 sind abgeschlossen, der Bauantrag soll im September mit den entsprechend erforderlichen Fällgenehmigungen eingereicht werden. Die Modulbauten sollen 2022 erstellt werden

 

Frau Kosubek, Grüne, betont, dass es um ca. 8-15 Bäume gehe und fragt, ob der Klimanotstand und der schützenswerte Grüngürtel nun nicht mehr zählen. Sie berichtet, dass in Nürnberg 14 Linden verpflanzt wurden und stellt die Frage, ob dies hier auch möglich sei.

 

Herr Scheffer, Die Linke, erklärt, dass nach seiner Einschätzung das Grundstück nicht für einen Interimsbau geeignet sei, zumal es einen Eingriff in den inneren Grüngürtel und dessen Flora und Fauna bedeute. Er kritisiert die dürftige Beantwortung der Anfrage unter TOP 6.2.4.1 und bittet diese nachzuholen. Die Beteiligung der Bürger nur mit einer rechtzeitigen Information über den Baubeginn sei nicht bürgernah. Er wünscht, dass die Planung an dieser Stelle nochmals gestoppt werde.

 

Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, weist auf die Entscheidung des Schulausschusses in dieser Sache hin. Die Zeit habe sich aber dramatisch verändert. Ein Eingriff in den inneren Grüngürtel sei nicht mehr gewollt. Die Innenstadt leiste auf ihren 14 Quadratkilometern Fläche einen immensen Beitrag für alle Stadtbezirke.

 

Frau Utku, Grüne, fragt nach den Kriterien für einen Interimsbau und, ob diese in den letzten Jahren verändert worden seien und, ob es Ersatzpflanzungen geben werde.

 

Frau Cazier, Grüne, führt aus, dass für die Grundschüler sehr wenig Platz im Außenbereich vorhanden sei.

 

Frau Dr. Börschel, SPD, bedankt sich für die Information der Fachverwaltung, die die komplexen und logistischen Herausforderungen, die hinter solchen Schulsanierungen stehen, dargestellt habe. Man habe gerade auch für die Schulen im Agnesviertel versucht, gute Lösungen, auch unter ökologischen Gesichtspunkten, zu finden. Sie erinnert, dass Interimsbauten mit der Maßgabe zugestimmt wurde, dass die Grünfläche nach der Nutzung qualitativ hochwertiger, wiederhergestellt werde. Die Ökologie sei ein wichtiger Aspekt, aber auch die Pädagogik und kurze Wege für die Schülerinnen und Schüler.

 

Herr Dr. Bauer, Amt für Grünflächen und Landschaftspflege, berichtet, dass vor einer Nutzung einer bestehenden Grünfläche alle anderen Möglichkeiten geprüft werden müssen. Es gebe eine von Herrn Voigtsberger, Herrn Greitemann und dem Vorsitzenden der unteren Naturschutzbehörde unterschriebene Absichtserklärung, die zum Inhalt habe, dass man nur im äußersten Notfall in Grünflächen oder Landschaftsschutzgebiete gehe. Der innere Grüngürtel sei als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, nur im Bereich Venloer Wall und im Bereich der Kreuzer Straße nicht. Dort sei eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich. Die Fläche Venloer Wall sei in der Bewirtschaftung der Gebäudewirtschaft und bei der Fläche Kreuzer Straße handele es sich um einen Bouleplatz und einen wilden Parkplatz. Nach der Zwischennutzung könne man diese Flächen wiederherstellen. Er betont auch, dass ein Standort mehrfach genutzt würde, wodurch nicht sechs, sondern nur zwei Standorte gebraucht würden. Ersatzpflanzungen würden erfolgen. Bäume könne man umpflanzen, es handele sich hier aber nicht um Einzelbäume, sodass dies aufgrund der Verwurzelung miteinander nicht möglich sei.

 

Herr Fischer, Grüne, fragt, inwieweit auf die Lehrerparkplätze verzichtet werden könne, da es eine sehr gute ÖPNV Anbindung gebe.

 

Frau Horch, Klimafreunde, bedankt sich ebenfalls für die Beantwortung der Fragen und fragt, ob die Vogelsanger Straße auf Höhe des Grüngürtels als Alternativstandort möglich sei.

 

Herr Scheffer, Die Linke, fragt nach der verkehrlichen Anbindung.

 

Frau Rinnenburger, Gebäudewirtschaft, lässt die Verpflanzung der Bäume prüfen. Ebenfalls werden eine Dachbegrünung sowie der Verzicht auf Lehrerparkplätze geprüft. Auch eine Renaturierung der Flächen nach der 10jährigen Nutzung prüfe man. Der Schulhof in der sehr beliebten Grundschule Gilbachstraße sei so klein, dass man diesen in der Bauphase auf zwei Etagen plane. Der Außenbereich der Interimsbauten sei klein, liege aber auch direkt am Grüngürtel. In einem Interimsbau müsste der komplette Schulbedarf wie im normalen Schulbetrieb sichergestellt werden, man versuche Plätze zusammenzuführen z. B. eigener Bereich für den offenen Ganztag. Auf Nachfrage von Herr Leitner, CDU, antwortet Frau Rinnenburger, dass eine weitere Nutzung der Interimsbauten an diesem Standort nicht geprüft werde. Viele Bauteile der Modulbauten seien aber recyclebar, dies sei ein Ausschreibungskriterium.

 

Ergänzungen zur Niederschrift:

Frage:

„Welche weiteren Alternativstandorte wurden geprüft? Aus welchen Gründen wurden sie abgelehnt? Ist die Platzierung auf Straßen oder öffentlichen Parkplätzen (mit Sperrung dieser) erwogen worden?“

 

Zusatz zur Niederschrift- schriftliche Antwort der Verwaltung:

Ergänzend zu den in der Sitzung aufgeführten Standorten Dagobertstraße / Niederichstraße, Verkehrsübungsplatz Neusser Straße, Bauwagenplatz Krefelder Straße, Gladbacher Wall 5, Bürgerzentrum Turmstraße, Fachhochschule Türmchenswall, Severinswall, Volksgartenstraße 25, Venloer Straße 82, Kreutzer Straße teilt die Verwaltung mit, dass bereits in 2008 folgende Standorte als Ersatzstandorte für die Montessorischule Gilbachstraße untersucht wurden:

 

- Krefelder Straße 111: Erschien grundsätzlich möglich, erwies sich jedoch, wie in der Sitzung dargestellt, in den weiteren Untersuchungen als risikobehaftet.

- Bernhard-Letterhaus-Straße: Das Gebäude sollte zum damaligen Zeitpunkt zur Entlastung des Schulstandorts Balthasarstraße dienen und ist jetzt Bestandteil des Ringtausches.

- Eupener Straße 157: Das von einem Privateigentümer angebotene Objekt erschien geeignet, da dort die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung untergebracht war und die Räume Klassengröße hatten. Im Laufe der weiteren Untersuchungen wurde bekannt, dass das Gebäude nicht mehr zur Verfügung steht.

- Herkulesstraße 42: Eine Bebauung des städtischen Grundstücks mit einer Schule wäre grundsätzlich möglich gewesen. In 2014 musste der Standort zur Notaufnahme für die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien zur Erfüllung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit umgewandelt werden und steht daher nicht zur Verfügung.

- Jesuitengasse 87: Wäre grundsätzlich geeignet gewesen, jedoch strebte der Eigentümer eine großflächige Wohnbebauung an.

- Vorgebirgswall 4-8: Für den Standort waren bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung konkurrierende Nutzungsanforderungen bekannt und das Grundstück wurde auf Grund seiner Lage als kritisch eingeschätzt.

- Venloer Wall 13: Dieser Standort wird weiterverfolgt.

 

Zum Standort Vogelsanger Straße hat die Verwaltung ein zusätzliches Schaubild zur in der Sitzung gezeigten Präsentation angefertigt. Die Präsentation wird den Fraktionen als Ergänzung zur Niederschrift digital zur Verfügung gestellt.