Sitzung: 09.09.2021 STA/0005/2021
Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0991/2021
III.
Geänderter Beschluss gem. Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/
Die Grünen, CDU und Volt
(AN/1919/2021):
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. dass die Verpflichtung nach Nummer 3
Absatz 1 Buchstabe d) Kooperatives Baulandmodell ("öffentliche
beziehungsweise öffentlich zugängliche Grünfläche") wie folgt umzusetzen
ist:
a. Soweit möglich und städtebaulich
sinnvoll, soll der Mehrbedarf durch die Herstellung einer öffentlichen
Grünfläche im Plangebiet des jeweiligen Vorhabens gedeckt werden. Ist dies
nicht möglich,
b. Soll der Mehrbedarf abgelöst werden und
die entsprechenden Mittel in die Aufwertung bzw. den Ausbau jener Grünflächen
fließen, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen
Planungsvorhaben stehen.
Ist auch dies nicht möglich,
c. müssen
sollen die Ablösemittel in den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des
Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge vorrangig des entsprechenden
Stadtbezirkes fließen. Dabei sollen
Entsiegelungsmaßnahmen vorrangig umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: