Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.

Beschluss: geändert beschlossen

 

III.   Geänderter Beschluss gem. Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/
       Die Grünen, CDU und Volt (AN/1919/2021):

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         dass die Verpflichtung nach Nummer 3 Absatz 1 Buchstabe d) Kooperatives Baulandmodell ("öffentliche beziehungsweise öffentlich zugängliche Grünfläche") wie folgt umzusetzen ist:

a.         Soweit möglich und städtebaulich sinnvoll, soll der Mehrbedarf durch die Herstellung einer öffentlichen Grünfläche im Plangebiet des jeweiligen Vorhabens gedeckt werden. Ist dies nicht möglich,

b.         Soll der Mehrbedarf abgelöst werden und die entsprechenden Mittel in die Aufwertung bzw. den Ausbau jener Grünflächen fließen, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Planungsvorhaben stehen.
Ist auch dies nicht möglich,

c.         müssen sollen die Ablösemittel in den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge vorrangig des entsprechenden Stadtbezirkes fließen. Dabei sollen Entsiegelungsmaßnahmen vorrangig umgesetzt werden.


Abstimmungsergebnis: