Anmerkung:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erwartet von der Verwaltung, dass die notwendige Hausmeister*innenstelle für den Neubau der EMA zum 01.01.2022 eingerichtet und besetzt ist, damit der Schulbetrieb ordnungsgemäß begonnen werden kann. Die bekannten Vorlaufzeiten zum notwendigen Besetzungsverfahren sind zu beachten.

Im Interesse der Schüler*innen darf es aufgrund der noch zu klärenden Finanzierung der Schulhausmeister*innenstelle keine Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Schulgebäudes geben.

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1)    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Evangelische Grundschule, aktuell Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen, zukünftig Sürther Straße 201, 50999 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 3 auf 5 Züge auszubauen.

2)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Grundschule, Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 4 wieder auf 3 Züge abzubauen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 5 wieder auf 4 Züge abzubauen.

4)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderungen zu den Punkten 1., 2. und 3. zu stellen.

5)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung der Beschlüsse zu den Punkten 1., 2. und 3. die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Becker)