Anmerkung:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen erwartet von der Verwaltung, dass die notwendige
Hausmeister*innenstelle für den Neubau der EMA zum 01.01.2022
eingerichtet und besetzt ist, damit der Schulbetrieb ordnungsgemäß begonnen
werden kann. Die bekannten Vorlaufzeiten zum notwendigen Besetzungsverfahren
sind zu beachten.
Im Interesse der
Schüler*innen darf es aufgrund der noch zu klärenden Finanzierung der
Schulhausmeister*innenstelle
keine Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Schulgebäudes geben.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der Rat der Stadt
Köln beschließt, die Zügigkeit der Ernst-Moritz-Arndt-Schule,
Evangelische Grundschule, aktuell
Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen, zukünftig Sürther Straße 201, 50999
Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr
2022/23 von 3 auf 5 Züge auszubauen.
2)
Der Rat der Stadt
Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Grundschule, Zum Hedelsberg 13,
50999 Köln-Weiß gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23
von 4 wieder auf 3 Züge abzubauen.
3)
Der Rat der Stadt
Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999
Köln-Sürth gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 5
wieder auf 4 Züge abzubauen.
4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der Zügigkeitsänderungen zu den Punkten 1., 2. und 3. zu
stellen.
5)
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung der Beschlüsse zu den
Punkten 1., 2. und 3. die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Becker)