Der
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren
beschließt
auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms
(Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden Anlage
aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet für das
Förderjahr 2021 bis zu maximal
-
201.500 Euro für
Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
-
284.370 Euro für
institutionelle Förderungen.
Entsprechende
Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507
Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen – siehe Erläuterungen:
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer
in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro
sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in
Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro insgesamt) – zur Förderung von
Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl
und Förderhöhe mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit
gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.