Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1)    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Evangelische Grundschule, aktuell Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen, zukünftig Sürther Straße 201, 50999 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 3 auf 5 Züge auszubauen.

 

2)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Grundschule, Zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 4 wieder auf 3 Züge abzubauen.

 

3)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2022/23 von 5 wieder auf 4 Züge abzubauen.

 

4)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderungen zu den Punkten 1., 2. und 3. zu stellen.

 

5)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung der Beschlüsse zu den Punkten 1., 2. und 3. die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt