Beschluss:
In der Sitzung am
04.03.2021 hat die Bezirksvertretung mehrheitlich den Antrag eines
Schaustellerbetriebes abgelehnt, auf dem Kirmesplatz in der Zündorfer Groov für
einen Monat einen Pop-Up-Biergarten einzurichten.
Die Bezirksvertretung ist
dabei den Ausführungen der Verwaltung gefolgt, die
argumentiert hatte, dass es
sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen
Veranstaltungen im Sinne
des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in der Groov aus dem
Jahr 2001 handeln würde. Dieses Nutzungskonzept wurde bewusst erstellt, um
sowohl die Anwohner der Groov als auch das anschließende
Landschaftsschutzgebiet vor zu vielen Veranstaltungen zu schützen.
Mit E-Mail vom 25. Juni
2021 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung dann
überraschend mitgeteilt,
dass der Schaustellerbetrieb gerichtlich gegen das
Nutzungsverbot vorgegangen
war und dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Köln
gewonnen habe. Auf den weiteren Klageweg habe die Verwaltung verzichtet und
eine Genehmigung für den Zeitraum ab dem 19. August 2021 erteilt.
Die Bezirksvertretung Porz
fühlt sich von der Verwaltung schlecht beraten und bittet
daher um einen
Sachstandsbericht zu diesem Thema in der Sitzung am 04.11.2021.
Darin möge die Verwaltung
auf folgende Punkte eingehen:
1. Warum ist das
Nutzungskonzept nicht rechtssicher und was unternimmt die
Verwaltung, um ein Konzept zu erstellen, das auch
vor Gericht Bestand hat?
2. Bis wann wird dieses
offenbar nötige Nutzungskonzept der Bezirksvertretung
zur
Zustimmung vorgelegt?
3. Gab es überhaupt ein
Urteil des Gerichts bzw. wurde das Verfahren überhaupt
abgeschlossen? Oder gab es
vielmehr nur einen „Hinweis“ des Gerichtes, dem
die Verwaltung direkt
gefolgt ist („… vorläufige rechtliche Einschätzung der
Kammer
…“)?
4. Aus welchen Gründen
bezieht sich das Gericht in seinem Urteil oder seinem
Hinweis auf rein
„straßenrechtliche Gesichtspunkte“? Gegenstand der
Ablehnung
war doch das Nutzungskonzept, das völlig andere Dinge bewertet.
5. Warum hat die Verwaltung
darauf verzichtet, die Bezirksvertretung
einzubeziehen? Sie hat sich
damit, unabhängig von der rechtlichen Situation,
über
einen bestehenden Beschluss hinweggesetzt.
6. Warum wurde die
Erlaubnis nunmehr für sogar sechs Wochen erteilt, obwohl
doch
ursprünglich nur ein Monat beantragt war?
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.