Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der

Fußgängerbrücke Porz-Mitte unmittelbar die folgenden Schritte einzuleiten:

- Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens mit einer Variantenuntersuchung

zur Ermöglichung einer qualitativ hochwertigen Brückenverbreiterung.

- Stopp der Planungen für eine möglicherweise dreiecksförmige südliche

Erweiterung des Brückenüberbaus und stattdessen Planung einer exakt gerade

über die Hauptstraße geführten Wegebeziehung. Anpassungen östlich und westlich

der Hauptstraße sind ebenso wie der Entfall der vorhandenen Pflanztröge

planerisch zu berücksichtigen.

- Integration der Brückenfläche in die Freiraumplanungen des

Friedrich-Ebert-Platzes und des Rheinufers, da mit deren Gestaltung dasselbe

Planungsbüro beauftragt wurde. Dies ermöglicht die Freiraumplanung „in einem

Guss“.

- Vorstellung möglicher Lösungen in einer Sitzung des Beirates Porz-Mitte direkt zu

Beginn 2022 inkl. einer Erläuterung der technischen Möglichkeiten, der jeweiligen

Kosten und möglicher Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.

- Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelbaren

Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz.

Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der

Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführung im Jahr 2023.

- Bereitstellung der für die Planung und die Erweiterung erforderlichen Finanzmittel.

Die Verwaltung hatte erläutert, dass das Projekt nicht priorisiert sei und dass kein

Personal zur Verfügung stehen würde. Daher hatte die Bezirksvertretung bereits im

Jahre 2020 die Fremdvergabe beschlossen. Ergänzend wird verwiesen auf die vom

Bündnis Porz-Mitte durchgeführte Online-Befragung, in deren Ergebnis von den

Porzerinnen und Porzern eine Verbreiterung und möglichst sogar eine Tieferlegung des Überbaus gewünscht wird. Daher erfolgte im Beirat Porz-Mitte bereits am 27. Oktober 2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externes Büro.

Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021 bezugsfertig sein wird, gefolgt von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein, das Brückenbauwerk gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern und nicht erst nach der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. Porz-Mitte hat das Anrecht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss!

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.