Nachtrag: 25.08.2021
Sitzung: 02.09.2021 BV7/0006/2021
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2608/2021
Herr
Dr. Bujanowski bittet, um Abstimmung über den folgenden mündlichen Änderungsantrag:
Die Bezirksvertretung
Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage zurückzustellen, bis
das Verkehrsgutachten vorliegt, und die Vorlage zu diesem Zeitpunkt zur
erneuten Beratung in die BV Porz.
Herr Redlin ergänzt den Änderungsantrag
AN/1853/2021 um die Ziffer 4 - Das Verkehrskonzept mit dem Gutachten soll der
Bezirksvertretung Porz nochmals vorgelegt und erläutert werden.
Frau
Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den mündlichen Änderungsantrag
der SPD-Fraktion dann über den geänderten Änderungsantrag AN/1853/2021 und
danach über die geänderte Vorlage 2608/2021 abstimmen.
I Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag:
Die Bezirksvertretung
Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage zurückzustellen, bis
das Verkehrsgutachten vorliegt, und die Vorlage zu diesem Zeitpunkt zur
erneuten Beratung in die BV Porz
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Stimme von Frau Bastian (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme
der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) abgelehnt.
II.
Beschluss über den Änderungsantrag
AN/1853/2021:
3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen zeitgleich
mit der Entwicklung des Deutzer Hafens
realisiert werden (Anbindung an die A 59, S- Bahn
Anschluss, Taktverdichtung Linie 7 zwischen Deutz und Zündorf, usw.).
4 Das
Verkehrskonzept mit dem Gutachten soll der Bezirksvertretung Porz nochmals vorgelegt und erläutert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
III.
Beschluss über die geänderte Vorlage
2608/2021:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt die Anpassung
des Beschlusses vom 19.09.2019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die
Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts im Bereich des Ostdreiecks
zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg gemäß Anlage 2 umzusetzen.
2. beauftragt die Verwaltung das
Bebauungsplanverfahren "Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage voranzutreiben.
3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen zeitgleich
mit der Entwicklung des
Deutzer Hafens realisiert werden (Anbindung an die A 59, S- Bahn
Anschluss, Taktverdichtung Linie 7 zwischen Deutz und Zündorf, usw.).
4 Das Verkehrskonzept mit
dem Gutachten soll der Bezirksvertretung Porz nochmals
vorgelegt und erläutert werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.
Hinweis: Herr Krämer hat an der Abstimmung zu III. nicht teilgenommen.