Nachtrag: 27.08.2021 Nummer 11
Sitzung: 31.08.2021 GA/0005/2021
Zusatz: Zugesetzt 27.08.2021
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1455/2021
Der Gesundheitsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat stimmt den Änderungen des Fahrzeug
Soll/Ist-Vergleiches zu, wodurch u.a. die Anzahl der für die technische
Reserve vorgehaltenen Rettungswagen um vier erhöht wird.
- Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf zur Neu-
bzw. Ersatzbeschaffung von 84 Standardrettungswagen sowie eines
Rettungswagens mit reinem Elektroantrieb in Höhe von brutto 18.861.500 €
innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren an.
- Der Rat stimmt dem Abschluss eines vierjährigen
Rahmenliefervertrages mit festen Lieferterminen der jeweiligen Chargen zur
Deckung des vorgenannten Bedarfs zu.
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 die
Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.888.900 € zu
Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2024 (4.105.500 € in 2022 und 5.783.400
€ in 2024) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100,
Kraftfahrzeuge. Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2021
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.902.800 € zu
Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100,
Kraftfahrzeuge.
Die Deckung der überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht
benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von
Straßen in Höhe von 4.902.800 € für 2023. Aufgrund von Verzögerungen bei der
Umsetzung einzelner Maßnahmen werden die dort veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 14.791.700 € sowie zur Finanzierung der für 2025 vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von 4.069.800 € wurden im Rahmen des Hpl.Entwurfs 2022 ff. bzw. werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.