Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Rat stimmt den Änderungen des Fahrzeug Soll/Ist-Vergleiches zu, wodurch u.a. die Anzahl der für die technische Reserve vorgehaltenen Rettungswagen um vier erhöht wird.

 

  1. Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von 84 Standardrettungswagen sowie eines Rettungswagens mit reinem Elektroantrieb in Höhe von brutto 18.861.500 € innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren an.

 

  1. Der Rat stimmt dem Abschluss eines vierjährigen Rahmenliefervertrages mit festen Lieferterminen der jeweiligen Chargen zur Deckung des vorgenannten Bedarfs zu.

 

  1. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.888.900 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2024 (4.105.500 € in 2022 und 5.783.400 € in 2024) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge. Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.902.800 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in Höhe von 4.902.800 € für 2023. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe benötigt.

 

Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 14.791.700 € sowie zur Finanzierung der für 2025 vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von 4.069.800 € wurden im Rahmen des Hpl.Entwurfs 2022 ff. bzw. werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge in den Haushaltsjahren 2022 ff. eingeplant.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.